Geldeingang ins nächste Jahr buchen?

2 Antworten

Angenommen ich bekomme meine Rechnung Ende Dezember bezahlt, kann ich als Freelancer mit Ist-Besteuerung die Einnahme erst für Steuer 2017 angeben um nicht zu viel Gewinn 2016 zu haben?

Nein.

Erstens hat die Gewinnermittlung nichts mit Ist-Besteuerung zu tun; Ist-Besteuerung ist eine Kategorie des Umsatzsteuer-, nicht des Einkommensteuerrechts.

Zweitens müsstest du auch als Ist-Versteuerer die Umsatzsteuer bereits für Dezember anmelden, da dir das Geld ja schon im Dezember zufließt.

Also einfach angeben, dass Geld erst 2017 eingegangen ist?

"Einfach angeben" würde dir einen steuerlichen Vorteil verschaffen, der dir von Gesetzes wegen nicht zusteht. Dafür gibt es einen Fachbegriff: Steuerhinterziehung. Und das ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf (in schweren Fällen: zehn) Jahren bestraft wird.

Glaubst du wirklich, jeder könnte sich aussuchen, wann er seinen Gewinn versteuert? Meinst du nicht, jeder vernünftig denkende Mensch würde seine Gewinnversteuerung dann auf den Sankt-Nimmerleinstag verschieben? Und wie würde sich das Staatswesen bis dahin finanzieren?

Können kannst Du, aber dürfen solltest DU Dich nicht trauen.

§ 11 EStG es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Die Eingänge sind in dem Jahr zu erfassen, in dem sie zugeflossen sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

wenn ich den kunden bitte, die rechnung erst in januar zu begleichen ist es dann schon zulässig, oder?

0
@bankueberfall

Streng genommen auch nicht, denn dadurch, das Du sagst "zahlen sie bitte 7 Tage später" verfügst Du über das Geld, womit es als zugeflossen gilt.

Aber, weil das kein Mensch kontrollieren kann und das Geld dann einfach am 03. 01. bei Dir ist, hat es sich damit erledigt.

3
@wfwbinder

die andere antwort hat mich jetzt verunsichert. gilt bei der einkommenssteuer die ist-besteuerung? ist das datum des geldeingangs entscheidend oder der zeitpunkt der leistungserbringung?

0
@bankueberfall

Ist Besteuerung ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer und hat nichts mit Einkommensteuer zu tun.

In der Einkommensteuer ist der Begriff "Zufluss-Abfluss-Prinzip"

Für Dich als StPfl. heißt es vermutlich das Gleiche: Steuer fällt an, wenn es auf dem Konto ist. Fachleute sehen aber trotzdem Unterschiede, wie eben bei der USt den Voranmeldungszeitraum, die Fälligkeiten usw.

1