Geld von meiner Schwester zurück fordern was unser Vater ihr vor seinem Tod ihr geliehen hat?

2 Antworten

Zuwendungen im Hinblick auf die Verheiratung seines Kindes gelten als Ausstattung n. § 1624 BGB und sind im Zweifel nicht rückforderbar.

Insbes. die Tatsache, dass nach mehr als 2 Jahren keinerlei Raten gefordert oder Rückzahlung fällig gestellt wurden, spricht gegen die Behauptung eines Privatdarlehens.

G imager761

Klar.

Aber nur wenn du nachweisen kannst, dass zwischen den beiden ein mündlicher Darlehensvertrag geschlossen wurde.

Also würde es reichen wenn die Witwe meines Vaters das bestätigen kann? Denn sie war damals dabei

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@Almo92

Das wird im Zweifel zu klären sein.

Eventuell steht ja auch Aussage gegen Aussage.

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@Petz1900

Und das kann vor Gericht nach hinten los gehen ;) Wenn Sie verliert, bleibt sie auf allen Kosten sitzen...
Denn Aussage gegen Aussage, ist keine gute Position als klagende Witwe... nach 2 Jahren.

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@Almo92

Die Begünstigte einer Forderung ist als Zeugin denkbar unglaubwürdig.

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