Geld aus dem Ausland muss ich das dem Finanzamt melden?

1 Antwort

Wenn er das Grundstück mehr als 10 Jahre lang besessen hat, dann muss man keine Steuern zahlen. Wenn man es geerbt hat, wird dabei die Zeit des Besitzes vom Erblasser mitgerechnet. Bei einer geringeren Zeit muss man den Gewinn versteuern.

Das mit der Privatinsolvenz ist natürlich so eine Sache. Da das Grundstück nicht vom Insolvenzverwalter verwertet wurde, nehme ich an, dass Dein Mann es nicht angegeben hat. Das ist also bisher nicht aufgefallen. Deshalb ist unwahrscheinlich, dass da jetzt noch jemand danach fragt.

Aber Du musst Dir im Klaren darüber sein, dass wenn die Sache auffliegt, Dein Mann sich strafbar gemacht hat und Du auch.