Geld als Sicherheit hinterlegen für Notartermin (Immobilienkauf)?

4 Antworten

Holzfuss

Die Tätigkeit des Notars kann von der Zahlung eines zur Deckung der Kosten ausreichenden Vorschusses abhängig gemacht werden (§ 15 GNotKG)

Du könntest also die voraussichtlich anfallenden Notarkosten bevorschussen und damit die Sorge des Verkäufers, wegen der Notarkosten evtl. in gesamtschuld-nerische Haftung genommen zu werden, entkräften.

Übrigens: Eine Beurkundungsgebühr von rd. 5000,-- € (incl. 19 % Umsatzsteuer) würde bei einem Geschäftswert von 1.250.000 € anfallen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man kann alles vereinbaren.... Es ist mir Mal passiert dass der Käufer nicht zum Termin kam, die Antzahlung war für die Küche gedacht, die hat er dann verloren.

Dass man alles vereinbaren kann ist mir klar. Die Frage ist in welcher Form das passieren muss , damit das rechtlich Hand und Fuß hat. Wie muss das Dokument geschrieben sein , müssen unbeteiligte als Zeuge dabei sein? Bekommt der Verkäufer das Geld wirklich , wird das irgendwo anders hinterlegt? Etc.

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Du kannst das Geld beim Notar hinterlegen. Die dafür anfallenden Gebühren sollte aber der Verkäufer tragen.

Unter Hinweis auf § 54a BeurkG halte ich es für ausgeschlossen, dass ein Notar die Hinterlegung durchführt. Das Ansinnen, den Verkaufsinteressen mit Kosten zu belasten, dürfte angesichts der derzeitigen Marktlage ebenfalls aussichtslos sein.

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Warum so kompliziert???

Ist doch noch viel einfacher!

Beauftrage DU den Notar, PUNKT.

Dann ist der Verkäufer fein raus.

Das mache ich auch , aber rechtlich gesehen ist es tatsächlich so , dass auch der Verkäufer zahlen muss wenn ich nicht erscheine und ich auch nicht zahle.

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