Gekündigt: Darf die Schule erstattung fordern?
Hallo,
ich habe mich für eine Schulische Ausbildung beworben und wurde angenommen. An einer bestimmten Stelle des Vertrages (den ich vorher nicht sah) stand, das ich eine Erstattung eines drei stelligen Betrages zahlen müsse, wenn ich ausserhalb der Kündigungsfrist kündige und nicht nachweisen kann, das kein Schäden in dieser Höhe entstanden sind.
Ich habe noch keine Kündigung abgeschickt, aber nach telefonischer Nachfrage weiß ich die Schule beharrt auf die Erstattung. Muss ich den Betrag bezahlen, oder habe ich möglichkeiten das Problem eleganter zu lösen (z. B. Anwalt)?
Danke Viele Grüße
3 Antworten

Bei einer Schulischen ausbildung übernimmt entweder das Amt die Ausbildungskosten oder man muß sogar selber zahlen.
Kündigst du jetzt vorfristig, dann erhält die Schule kein Geld mehr für dich oder von dir. Es entsteht ihr also ein Schaden.
Können sie deinen Platz jetzt sofort neu belegen weil das noch am Anfang der Ausbildung ist, dann kann es gut sein, das du nichts zahlen mußt.

Doch, natürlich. Es wurde ein Vertrag geschlossen, aufgrund dessen die Schule Sumne x an Entgelten zu bekommen hat. Wenn Du den Vertrag kündigst und der Schulplatz nicht an einen anderen Interessenten vergeben werden kann, dann entsteht der Schule ein Schaden in Höhe des ihr entgehenden Entgelts.

Wenn du ned kommst und somit a ned zahlst, ist es natürlich ein Schaden

natürlich. Wenn du ein Zimmer im Hotel buchst und kurzfristig stornierst musst du meist dennoch zahlen, denn so schnell bekommt das Hotel das Zimmer nicht neu vermietet und es entsteht dem Hotel ein Schaden.

Um die Frage zu beantworten müssen wir einen Hellseher konsultieren:
Wir wissen weder die genauen Umstände noch kennen wir den Vertrag.
Ein Anwalt würde zu Deiner Frage elegant antworten:
Es kommt drauf an.

dann kann man die Seite hier gleich schließen. Ich glaube nicht das hier jemand irgend einen Kompletten Vertrag postet. Wenn du mir sagst was fehlt, dann kann ich es hinzufügen.

"An einer bestimmten Stelle des Vertrages (den ich vorher nicht sah) stand, das ich eine Erstattung eines drei stelligen Betrages zahlen müsse, wenn ich ausserhalb der Kündigungsfrist kündige und nicht nachweisen kann, das kein Schäden in dieser Höhe entstanden sind."
Dann bitte diesen Abschnitt im exakten Wortlaut.
Und: was meinst Du damit, dass Du den Vertrag vorher nicht gesehen hast? Du hast ihn doch unterschrieben - hast Du ihn nicht gelesen?

Du zahlst, PUNKT!
"den ich vorher nicht sah"
Warum nicht? Oder meinst Du eher: nicht gelesen?
das ist doch kein Schaden,