Gehaltszahlung zum 20. des Folgemonats rechtswidrig?

4 Antworten

Ja, das ist rechtswiedrig. Musst du dir die Urteile für raussuchen.

Der AN hat Anspruch auf seinen Lohn spätest zum 15. des Folgemonats. Sollte dies Abrechnungstechnisch nicht möglich sein, so steht ihm mindest 80% des voraussichtlichen Lohnes bis zum 15 zu. Der Rest kann anschließend Nachberechnet werden und als 2. Zahlung kommen oder entsprechend dann tatsächlich mit dem Folgelohn, was durchaus üblich ist.

Die Frage kann so nicht beantwortet werden. Es gibt ganz wenige Ausnahmen.

Ist das Gehalt Monat für Monat gleichbleibend?

Wie hoch ist die Abschlagszahlung?

Was ist der Hintergrund für die verspätete Zahlung?

Wenn das Unternehmen keine rechtssichere Begründung liefert, darf sie sämtliche dem Arbeitnehmer zusätzlich entstandenen Kosten zahlen, sowie für jeden Monat eine Pauschale von 40,- Euro.

Der 15. des Folgemonat ist gesetzlich der aller allerletzte Tag der Gehaltszahlung. In diesem Monat ist dies Freitag, der 13. Januar 2023. Montag, der 16. Januar 2023 wäre bereits zu spät und somit schadenersatzpflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, solche Regelungen sind rechtswirksam.

Solche Vereinbarungen sind rechtlich zulässig.

Nicht mehr. 15. ist Stichtag.

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