Hallo Community,
ich sitze soeben an meiner verspäteten Lohnsteuerabgabe und bin leider erst jetzt auf folgendes Problem gestoßen:
Von 01/18 - 09/18 hatte ich eine geringfügige Beschäftigung nach §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV - Personengruppenschlüssel 109, Steuerklasse 1, bin nie über 450€ gekommen.
Ab 10/18 - 12/18 Wechsel zu anderer Firma, Vollzeitstelle (Volontariat) 1100€ brutto
Ab 10/18 im Minijob wegen Vollzeitstelle nicht mehr gearbeitet. In der Oktober Abrechnung ist der Vermerk "Unterbrechung 01. - 31.10.18 unbezahlter Urlaub". Gleichzeitig wurde ich auf Steuerklasse 6 hochgestuft.
Am 03.12.18 erfolgte dann eine "Abmeldung nach Unterbrechung" durch den Arbeitgeber des Minijobs.
In der Lohnsteuerbescheinigung 2018 läuft dieser Job nun natürlich unter Steuerklasse 6, mein Bruttoverdienst dort lag insgesamt bei 3726 €. Mit dem Gehalt aus dem Volo komme ich auf 7026€
Ich bin mir bewusst, dass ich schon damals hätte darauf aufmerksam werden müssen, vor Freude über den "richtigen" Job hab ich das leider verschlafen.
Sollte der Minijob generell nicht pauschal von meinem Arbeitgeber versteuert werden?
Da dies meine erste Steuereklärung als Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis ist, ist mir nicht klar, was durch diese Einstufung bei einem Gesamtjahreseinkommen von 7026 Brutto an Kosten auf mich zukommt.
Wende ich mich zwecks einer Korrektur an das Finanzamt oder an den alten Arbeitgeber?
Der Vollständigkeit halber:
Von 01/18 bis 09/18 bezog ich zusätzlich ALG2, was aber für die Steuererklärung selbst nicht relevant ist.
Freue mich über jeden Tipp :-)