Gehaltserhöhung nach Elternzeit

4 Antworten

Hallo Garfield22, der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt nicht beim Gehalt ! Der Arbeitgeber darf Mitarbeiter unterschiedlich behandeln, solange er dafür einen sachlichen Grund anführen kann.

Ich an deiner Stelle: sobald Du die Praxis vor Wiedereinstieg aufsuchst um organisatorische Fragen zu klären z.B. Arbeitszeit, kannst Du deinen Chef darauf ansprechen, falls er nicht schon von sich aus eine Gehaltserhöhung anspricht.

Möglicherweise stellt er dir lediglich für nächster Zeit eine Erhöhung in Aussicht wegen der 3 Jahre zwischenzeitlicher Elternzeit ( sachlicher Grund ?). Einen Anspruch auf Gleichbehandlung hast Du meiner Meinung nach nicht. Ich kann aber auch falsch liegen, bin keine Expertin in Sachen Arbeitsrecht. K.

auf welcher Grundlage wurde die Gehaltserhöhung getroffen?

-Tarif? - Individuelle Basis? - Für die ganze Praxis?

Ich vermute, du bekommt keine tarifliche Bezahlung. Wenn doch, dann wirst du mehr bekommen. Andernfalls wirst du mit dem Vorgesetzten sprechen müssen und diesen Punkt klären. Einen Automatismus gibt es vermutlich bei Arztpraxen nicht.

Hallo, da es keine tarifliche Gehaltserhöhung ist, hast du keinen Anspruch drauf. Aber ich würde den Chef einfach drauf ansprechen, mehr als ein nein riskierst du ja nicht.

Ist das eine tarifliche Erhöhung oder individuell vom Chef zugestanden? Tariflich hast Du natürlich Anspruch darauf.

Nein, das war nicht tariflich. Individuell vom Cheff zugestanden.

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