Gehaltsabrechnung, Bruttogehalt abändern?

4 Antworten

Das darf er nicht. Er schuldet Dir den Bruttolohn - was bei Dir dann netto rauskommt ist höchst individuell, also Deine Sache. Aber seine Kreativität ist schon beachtlich. Ich staune immer wieder wie einfallsreich heutzutage Menschen mit mangelndem Wissen sind.

Das arbeitsvertraglich vereinbarte und seitens des Arbeitgebers zugesicherte Monatsgehalt ist ein Brutto-Gehalt.

Eine einseitige Veränderung dieses Gehalts zuungunsten des Arbeitnehmers ist unzulässig, wenn dafür keine objektiven Gründe vorliegen, z.B.

  • Schlechte Arbeitsleistungen über einen längeren Zeitraum hinweg, wobei dies dem Arbeitnehmer zur Kenntnis zu bringen wäre, um eine Besserung zu ermöglichen
  • Kosten, die der Arbeitnehmer verursacht hat und seitens des Arbeitgebers eine Schadensersatzforderung begründen (z.B. beschädigter Dienstwagen, fahrlässige Handlungen).
  • Kurzarbeit

Eine einseitige Gehaltskürzung wie in Deinem Fall ist nicht begründet und damit nichtig. Der Arbeitgeber kann natürlich eine Änderungskündigung aussprechen, aber dafür gibt es Fristen.

Mein Chef hat dies jetzt einfach ohne Absprache so geregelt das er Brutto 50€ weniger gezahlt hat und ich Netto das selbe rausbekommen habe wie die letzten Monate .
Darf er das ????

Logischerweise kann er Dein Bruttogehalt nicht einfach kürzen. Er schuldet Dir das vertraglich vereinbarte Entgelt.

Was steht im Arbeitsvertrag? Sie sind selten, aber es gibt Nettolohnvereinbarungen.

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