Gefahr von Erbschaftssteuer in D mit Schweizer-Steuerwohnsitz?
Ich habe in Deutschland im März 2016 ein Haus gekauft, damals konnte ich wegen Nachbars Wärmepumpe in der Schweiz nicht schlafen. Ich habe jedoch nie dort gewohnt, der Nachbar montierte im Nov. 2016 eine technisch bessere WP. Das Haus in D vermiete ich als Ferienhaus.
Nun bin ich in der Schweiz am Renovieren und muss den Dachboden räumen. Ausserdem habe ich viele Inserate im Internet für das Haus in Deutschland für «Wohnen auf Zeit für vorübergehenden Gebrauch.» Leider weiss ich nicht wohin mit den Sachen vom Dachboden jetzt kommt die Frage:
Eine Möglichkeit wäre die Garage beim Haus in Deutschland. Nur habe ich dieses Jahr folgenden Artikel im Netz gelesen: bb)Auch wenn dieser Erblasser nicht deutscher Staatsangehörigkeit war, aber wenn er in Deutschland gewohnt hat und sein Umzug in die Schweiz nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt, bleibt das deutsche Nachlassgericht für seinen gesamten weltweiten Nachlass zuständig, wenn er (auch) in Deutschland Vermögen hinterlässt (Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO).
Ich habe bei frag einen Anwalt eine Frage gestellt, wie lange man in Deutschland steuerpflichtig sein müsste (also 2. Wohnsitz haben müsste) bis dieses Gesetz bb in Kraft tritt, dass die Nachkommen vom weltweiten Vermögen in Deutschland steuerpflichtig werden. Der Jurist hat mir die anderen Fragen beantwortet, diese Zeitangabe kam nicht. Ich zahle jedes Jahr Vermögenssteuern in der Schweiz ich möchte nicht, dass mein Sohn noch Erbschaftssteuern von meinen Aktien bezahlen muss. Für das Haus in D muss er Erbschaftssteuern bezahlen, wenn mir etwas passiert vor dem Verkauf. Verkaufen will ich das Haus 2026.
Dem Finanzamt kann ich mit Inseraten beweisen, dass ich versucht habe Wohnen auf Zeit zu vermieten. Für Feriengäste habe ich dieses Jahr keine Zeit.
Was ist, wenn ich meine Sachen vom Dachboden in der Schweiz in Deutschland in der Garage lagere, bis die Renovation fertig ist ca. 6 Monate. Das Haus kann ich auch ohne Garage vermieten. Das Haus hat 100 m2 Stauraum auf dem Dachboden.
Wie beurteilt ihr die Gefahr, dass Nachbarn in Deutschland vom Finanzamt befragt werden ob ich das Haus in D benutzt habe? Die Nachbarn würden ab und zu mein Auto sehen, die Beweislast wäre dann bei mir, dass ich nicht im Haus war. Bis jetzt muss ich nur die Mieteinnahmen in Deutschland versteuern, von meinen CH-Einkommen und Vermögen weiss das Deutsche Finanzamt nichts.
Die neue Zürcher Zeitung schrieb erst nach 5 Jahren Wohnsitz oder 2. Wohnsitz in Deutschland müssen die Nachkommen vom weltweiten Vermögen in Deutschland Erbschaftssteuern zahlen. Frag einen Anwalt hatte keine Zeitspanne angegeben, ich habe im Netz auch keine Zeit gefunden. Wie gefährlich ist dieser Artikel Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO?
Würdet ihr aus Sicherheitsgründen einen Lagerraum in der Schweiz suchen, wegen dem Finanzamt? Oder kann mir jemand eine Zeitspanne angeben für Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO. Ich finde solche Gesetze von Deutschland verheerend. Mein Aktienkapital ist höher als der Hauswert in D. Danke für Antwort
3 Antworten
Ich habe es jetzt mehrfach gelesen, bin aber immer noch nicht sicher, welches Problem Du da eigentlich konstruierst. Eine Garage zum vorübergehenden Lagern von Sachen zu nutzen, soll bitte auf welche Weise Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründen? Aber WENN das so WÄRE, kann man doch durch Rechtswahl im Testament vorbeugen.
https://www.germany.info/us-de/service/erbangelegenheiten/-/2440488
Das ist halt Frau Schulstrasse, macht immer wieder Spass ihre neuesten Ideen zu lesen.
P.S. bin nur froh, nicht ihr Sachbearbeiter in einem offiziellen Amt zu sein. Weder in D noch in der Schweiz.
Irgendwie versteh ich Deinen Sachverhalt nicht.
Du hast einen Wohnsitz in der Schweiz und dort immer gewohnt.
Ich habe in Deutschland im März 2016 ein Haus gekauft, damals konnte ich wegen Nachbars Wärmepumpe in der Schweiz nicht schlafen. Ich habe jedoch nie dort gewohnt,
Also in Deutschland ein Haus gekauft, aber nie dort gewohnt, sondern nur vermietet.
Ich sehe keinen Grund, warum Für mehr als das Haus Erbschaftsteueer in Deutschland fällig werden sollte.
Außer wenn der Wohnsitz Deines Sohnes in Deutschland ist, dann zahlt er natürlich für alles, bei Anrechnung der schweizer Erbschaftsteuer.
Ich bin gerade dankbar, dass ich nicht die einzige bin, der die Beschreibung zu wirr ist, um durchzusteigen 🙃
Mein Sohn wohnt auch in der Schweiz, am einfachsten wäre es für mich, wenn jemand das Haus wieder für vorübergehenden Gebrauch mietet. Ich hatte schon mehrfach solche Mieter. NZZ (Neue Zürcher Zeitung) schrieb einen Artikel Steuerfallen bei Auslandimmobilien, deshalb kam bei mir ein komisches Gefühl, das Finanzamt könnte auf die Idee kommen, ich hätte das Haus für mich frei gelassen.
Du musst einfach unterscheiden zwischen Wohnsitz und Ferienwohnung.
Wohnsitz ist eine Wohnung die einen Dauerhaften Aufenthalt erlaubt, das ist Euer Haus. Aber Ihr habt dort eben nicht einen Wohnsitz begründet, seid nicht dauerhaft eingezogen.
Mal 4 Wochen Urlaub machen ist kein Wohnsitz. Es gab (zumindest nach Sachverhalt) keinen Auerhaften Aufenthalt mit polizeilicher Anmeldung und z. B. regelmäßiger Fahrt von dort zur Arbeit usw.
Allerdings ist Dein Sachverhalt in diesen Dingen auch nebulös und unklar.
Ich verstehe von diesem Kauderwelsch und Durcheinander wenig bis gar nichts!
Und für Steuerfragen sollte man eher Kontakt mit einem Steuerberater aufnehmen, ein Anwalt ist hierfür nicht unbedingt geeignet!
Viel Erfolg.
Ich bin gerade dankbar, dass ich nicht die einzige bin, der die Beschreibung zu wirr ist, um durchzusteigen 🙃
Sie war wohl schon früher bei mehreren deutschen Steuerberatern, früher. Die hatten sich sämtlich verabschiedet.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort, wenn ein Steuerbevollmächtigter keine Zeit angeben kann, wie lange man in Deutschland eine Wohnung benutzen müsste damit Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO in Kraft tritt, kann ich beruhigt sein. Für Erholungszwecke 1 - 2 Wochen dürfte ich das Haus benutzen, ich getraue dies jedoch nicht. Mein Sohn mit Familie und ich sind Schweizer Staatsangehörige und wohnen in CH.