Geerbte Wohnung, Mieteinkünfte somit steuerpflichtig, Abschreibung als Werbungskosten möglich?

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alle kosten die mit dieser wohung anfallen würden, könnte man mit den mieteinahmen verrechnen. also poistive einkünfte mit negativen verrechnen.

wenn du zu beispiel die wohung aufwendig renovieren würdest, z. bsp. das bad. dann könnte man die kosten entsprechend geltend machen bei der steuer. so würde die steuerlast für dich etwas erträglicher werden. wenn du diese kosten auch noch finanzieren willst, so sind diese kosten ebenfall absetzbar.

ein steuerberater kann dir mit sicherheit noch besser auskunft erteilen.

Für die einkünfte aus dieser Wohnung ist eine Anlage "V" zur einkommensteuererklärung zu fertigen.

Die Einnahmen (Miete) udn die Ausgaben (entweder alle die nicht um gelegt werden = Nettoverfahren, oder wenn die Bruttomiete angesetzt wird, alle, also auch die umgelegten) werdne abgezogen.

Auch Abschreibungen sind abzugsfähig.

Beim unentgeltlichen Erwerb (Schenkung, Erbschaft), führt der Beschenkte/Erbe die Abschreibungen des Schenkenden/Erblassers fort.

http://www.steuerlexikon-online.de/Unentgeltlicher_Erwerb.html

Abschreibungen wie für geschenkte Dinge? Wie sollte das gehen? Nein ist grundsätzlich nicht möglich. Absetzen kann man freilich alle laufenden Kosten, die den Mietern nicht weiter berechnet werden. Versicherungen, Umschreibe-Gebühren, Notar-Gebühren, Kontoführungsgebühren, Bürokosten für Verwaltung etc. Auch Fahrten zur Wohnung.