Gebrauchtwagen gekauft mit 800€ Wartungsstau, zu recht?

2 Antworten

Hallo!

Grundsätzlich gilt für den Verkauf von gebrauchten Waren eine einjährige Gewährleistung, die der Verkäufer Dir einräumen muss. Die Gewährleistung bezieht sich darauf, dass der Gegenstand bei Übergabe intakt und so nutzungsfähig ist, wie man es allgemein erwartet.

Die Gewährleistung kann bei privaten Verkäufern ausgeschlossen werden. Dies ist hier wohl geschehen, auch wenn die gewählte Formulierung recht unglücklich ist und unter Umständen vor Gericht keinen Bestand hat.

Unabhängig von wer Gewährleistung haftet der Verkäufer aber für Mängel, die ihm bei Kauf bekannt waren. Das ist die sog. Sachmängelhaftung. Die Sachmängelhaftung kann nicht ausgeschlossen werden, entsprechende Klauseln sind unwirksam.

Im vorliegenden Fall musst Du also nachweisen, dass der Verkäufer Kenntnis von den Mängeln hatte und sie Dir verschwiegen hat. Das ist bei gravierenden Mängeln einfacher als bei kleinen Mängeln.

Problematisch dabei ist, dass Du die Reparatur bereits in Auftrag gegeben und dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hast. So muss er die Reparaturaufwendungen nämlich grundsätzlich nicht bezahlen.

Mein Tipp:

Versuche dich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen.

Endet die Sache vor Gericht, kann ein Urteil zwischen 0 % und 100 % Erstattung ausfallen. Das ist meines Erachtens nach eine schwierige Beweislage. Im Zweifel kann der Verkäufer alle möglichen Schutzbehauptungen vorbringen, die Du entkräften musst, weil Du in der Beweislast bist.

Ich musste dann in die Werkstatt, und da haben sie einiges austauschen Müssen:
Lamdasonde
Impulsgeber Kurbenwelle + Dichtung
AGR-Ventil
Kraftstofffilter
Zündkerze
Zündspule

Insbesondere hier kann der Verkäufer sich recht gut rausreden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Auto dürfte so um die 20 Jahre alt sein.

Alterstypische Mängel muss man da in Kauf nehmen und könnte die auch nicht beanstanden.

Allerdings ist zum Beispiel die Sache mit dem Bremsschlauch so gravierend, dass man die einem Käufer offenbaren muss. Man könnte daher Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung erwägen.

Vielen Dank für Deine Antwort! Das Stimmt, Erstzulassung 2001.

Was kommt dann bei Anfechtung des Vertrags raus? Tauschen wir Auto und Kaufpreis aus? Wenn ja, wer trägt dann die Reperaturkosten?

0
@JosefIb

Das mit den Reparaturkosten läuft unter Schadensersatz.

Auf einen Punkt muss ich aber hinweisen: Der Verkäufer ist möglicherweise nicht Erstbesitzer des Autos. Ist denn sicher, dass die Bremsleitung auch wirklich von dem geklebt worden war?

1
@Privatier59

Schadenersatz bedeutet, dass er mir die Reperaturkosten zahlen muss? Man hat aber den Schlauch am Anfang schon erkannt und trotzdem reperaturen durchgeführt, gilt das dann auch?

Ja, die Bremsleitung hat er oder ein Familienangehörige gemacht, weil das Auto in Familienbesitz war.

0