Gebrauchte Dinge reparieren und weiterverkaufen. Welche Gewerbe? Entstehende Kosten nachweisen?

2 Antworten

Welche Tätigkeit muss ich dann eingeben? Verkäufer oder Handwerker?

Du bietest ja keinen Reparaturservice an, sondern verkaufst nur gebrauchte Räder, an denen Du notwendige Reparaturen vornimmst, also Fahrradhandel.

Nebengewerbe?

Vermutlich hst Du eine Haupteinnahmequelle (Anstellung, oder Rentner), also Nebengewerbe.

Kleinunternehmerregelung?

Ja, da Du vermutlich überwiegend Privatkunden haben wirst.

Und wie soll ich die entstehenden Kosten beim Finanzamt nachweisen, wenn ich die defekten Motoren im Internet bei privat Leuten (ebay, ebay.kleinanzeigen) oder direkt per WhatsApp-Kommunikation kaufe (Bekannte)?

Kommunikation ausdrucken. Ausserdem auf dem Kontoauszug die Zahlung kennzeichnen.

woher der Verkäufer z.B. 5-10 (je. 50€) defekten Motoren hat?

Wenn da Finanzamt diese Frage interessiert, sollen sie den Verkäufer fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für Deine Antwort.
Ich würde aber nicht die Fahrradräder reparieren und weiterverkaufen, sondern nur den Elektromotor für den E-Bike. Also, im Prinzip nur das Ersatzteil.
Trotzdem Fahrradhandel?
Muss ich dann bei dem Gewerbeamt genau beschreiben welche Tätigkeit ich ausüben würde?
Und was wird dann passieren, wenn ich sagen würde dass ich nur kaufen und weiterferkaufen würde?

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@Shito

Dann ersetze Fahrrad durch Motor. Man kann doch Antworten notfalls auch zweimal durchlesen und zumindest versuchen, sie sinngemäss zu verstehen. Du bietest ja zumindest nicht Deine handwerkliche Dienstleistung an, sondern Du verkaufst ein Produkt.

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@Shito
, sondern nur den Elektromotor für den E-Bike. Also, im Prinzip nur das Ersatzteil.

Also, wenn der Motor von meinem eBike kaputt wäre, bekäme ih bei Dir einen funktionierenden Motor, den ich selbst einbauen müsste?

Auch kein Problem, dann mache einen:

Handel mit gebrauchten und reparierten Ersatzteilen für eBikes

draus.

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@wfwbinder

Genau, ich werde defekten Motoren kaufen, reparieren und weiterverkaufen.

Der Einbau muss dann vom Käufer selbst organisiert werden.

Wird es dann trotzdem als Handel angesehen oder doch als Reparatur?

Und darf ich dann, wenn es doch als Handel eingestuft wird, den von mir angebotenen Motor auf Wunsch des Kundes verbauen?

Sorry, wenn ich evtl. blöde Fragen stelle, aber ich kenne mich damit nicht aus und möchte keinen Fehler bei der Gewerbeanmeldung machen... :(

Danke!

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@Shito

DerUnterschied zwischen Handel und Reparatur in dieser Situation ist:

Komme ich mit einem kaputten Motro udn Du reparierst ihn für mich? = Das ist Reparatur.

Ih komme und suche einen Motor für mein eBike und bei Dir bekommen ich ein auf Neudeutsch "refurbished" Ersatzteil, was Du irgendwo gekauft und dann repariert hast. Dann verkaufst Du an mich einen funktionierenden Motor = Handel.

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@wfwbinder

Danke!
Darf ich dann, wenn es als Handel eingestuft wird, den von mir angebotenen Motor auf Wunsch des Kundes auch verbauen? Oder wird es gleich eine Reparatur?

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@Shito

"Auf Wunsch mit Einbau." Wenn es nur um die verkauften Motoren geht und nicht noch die Beleuchtungsanlage gewechselt wird, dann geht es nach meiner Ansicht.

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Bei Reparatur von Elektro-Geräten herrscht Meisterpflicht. Soviel sollte klar sein. Ebenso herrscht Beitragspflicht für die Entsorgung der Artikel die Du aufkaufst. Dieser Pflichtbeitrag liegt bei fast 1000€ pro Jahr. Weil Du dann als Hersteller/Händler Importeur eingestuft wirst. Ebenso so must Du Pflichtbeiträge für die Handwerkskammer zahlen.

Also lass es sein. Schreib lieber eine Bewerbung für Deine umliegenden E-Bike shops. Die suchen solche Leute und sind sicherlich gern bereit Dich als Subunternehmer zu beschäftigen. Als Subunternehmer brauchst Du gar nix anmelden, weil Du nur Gehilfe des Hauptunternehmers bist. Ob Du dann von zu Hause aus arbeiten kannst, lässt sich sicherlich klären.

Die Frage nach Kleinunternehmer Regelung stellt sich dann so auch nicht. Weil der Hauptunternehmer gern die berechnete MWSt als Vorsteuer bucht. Das vermindert seine Umsatzsteuer.