geblitzt aber unsicher wer der Fahrer war? (Zeugenbefragung)?
Hallo,
gerade habe ich einen Brief erhalten, dass mein Auto letzten Monat innerorts geblitzt wurde. In einer 30er Zone wurde die Geschwindigkeit um 6km/h überschritten (mit messtoleranz abgezogen).
Nun habe ich einen Fragebogen zur Zeugenbefragung erhalten und weiß nicht wie und ob ich diesen ausfüllen muss. Da der Brief erst heute ankam, weiß ich leider auch nicht mehr wer letzten Monat mit meinem Auto gefahren ist, da mein Vater dieses ebenfalls manchmal benutzt. Das ist das erste mal dass ich so ein Schreiben erhalte, da ich erst seit einem Jahr meinen Führerschein besitze und somit noch in der Probezeit bin.
Nun weiß ich nicht wie ich diesen Fragebogen ausfüllen soll, da ich nicht weiß ob ich an dem Tag tatsächlich gefahren bin oder ob mein Vater an diesem Tag das Auto hatte. Es ist kein Bild dabei. Würde es etwas kostet eins anzufordern? Bzw würde es sich überhaupt lohnen. Ich hatte sowas noch nie deswegen bin ich bisschen überfragt und mache mir Sorgen dass ich Schwierigkeiten bekomme, da ich ja noch in der Probezeit bin. Wenn ich angebe dass mein Vater gefahren ist, aber es sich doch rausstellen würde das ich der Fahrer war, würde ich dann Probleme fürs „lügen“ kriegen?
Wie gesagt ich kenne mich in diesem Bereich garnicht aus und im Internet habe ich auch keine richtige Antwort bekommen. Klingt vielleicht voll blöd, aber könnte mir da jemand bitte weiterhelfen und meine Fragen beantworten? :)
lg
4 Antworten

In der Regel hast du einen Code in dem Schreiben, um dir das Bild anzuschauen. Andernfalls, weil es jeder Bezirk anders regelt, fordere kostenfrei ein Bild an.
Du kannst aber auch gleich sagen, dass du es nicht weisst, dann zahlst du das Bußgeld und bekommst wahrscheinlich für eine gewisse Zeit die Auflage des Nachweises eines Fahrtenbuchs.

Du hast Dir deine Frage in deinem ersten Satz doch selber beantwortet...
Wenn der Fahrer nicht nachvollziehbar ist, zahlt in jedem Fall der Halter des Autos...und da Du das bist...also Du...
Wenn man das Auto weiter gibt bzw verleiht...hat man da auch die "gewisse Verantwortung"... wenn zb dein Vater oder eine andere Person dein Auto fährt, aber keinen gültigen Führerschein hat, bist du da auch der dumme...
Also würde das so ausfüllen wie du sagtest...du weisst es nicht mehr ...Punkt...oder du schreibst... das es dein Vater hätte sein können... oder jemand anderes... dann schreiben die die Person an mit Fragebogen...
ansonsten wie gesagt kommst du als Halter für nicht eindeutig nachvollziehbare Strafen auf...
Wie heisst es ausserdem im deutschen Gesetz:
"Nichtwissen schützt vor Strafe nicht"...

Wenn der Fahrer nicht nachvollziehbar ist, zahlt in jedem Fall der Halter des Autos...und da Du das bist...also Du...
[...]
ansonsten wie gesagt kommst du als Halter für nicht eindeutig nachvollziehbare Strafen auf...
Ich weiß ja nicht, in welchem Land du lebst, aber in der BRD gibt es keine Halterhaftung für Verstöße im fließenden Verkehrs. § 25a StVG bezieht sich nur auf Halt- und Parkverstöße und nur auf die Kosten des Verfahrens, wenn der tatsächliche Täter nicht zu ermitteln ist.

Wenn es nur eine Geldbuße ist, zahlst du und fertig.

Du brauchst nur zu bezahlen. Fertig. Und das Foto kannst du anfordern, um dir das Geld beim Übeltäter zurückzuholen.
Bei 6km/h musst du doch normalerweise nur Angaben machen wenn du das Bußgeld nicht bezahlen willst.
Einfach zahlen und der Fall sollte erledigt sein