Geänderte Besteuerung der "Deferred Compensation" durch Abgeltungssteuer?
Hat die Einführung der Abgeltungssteuer Auswirkungen auf Zusagen einer "Deferred Compensation" oder bleibt es bei der Besteuerung nach dem individuellen (Grenz-)Steuersatz der ausgezahlten Beträge?
Diese Frage wurde bei GF gestellt: http://www.gutefrage.net/frage/wie-wird-unsere-deferred-compensation-bei-auszahlung-versteuert.
1 Antwort
M. E. Ist Deine Ansicht mit dem Grenzsteuersatz richtig.
siehe auch hier:
http://www.vhv.de/web/VHVLeben/BetrieblicheVorsorge/FuerArbeitnehmer/Deferredcompensation/index.jsp
Die Dame im Lohnbüro hat sich evtl. davon täuschen lassen, das es sich bei der Rückdeckungsversicherung für die Pensionszusage um eine Lebensversicherung handelt.
Es bleibt allerdings die Frage, was passieren würde, wenn der AG nicht die Pensionszusage zur Auszahlung bringt (Einnehmane aus einem früheren Diesntverhältnis, somit einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG, wie bei Beamten die Pension), sondern wenn er den AN die Auszahlung aus der Versicherung abtreten würde udn sie diese Beträge direkt bekämen.