Gbit es Schadensersatz bei Fahrerlaubnisentzug nach eingestelltem Strafverfahren wegen Fahrerflucht?
Der Strafrichter hat zunächst die Fahrerlaubnis entzogen und demzufolge mein Bekannter den Führerschein an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Er ist Kraftfahrer und konnte daher nicht weiter beschäftigt werden. Nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl und der Verhandlung vor dem Strafgericht wurde der Vorwurf des unerlaubten Entfernens nicht mehr recht aufrechterhalten , so dass das Gericht die Einstellung vorschlug, dem die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger meines Bekannten folgten. Der Führerschein wurde sogleich wieder herausgegeben. Kann man dafür vom Staat oder wem auch immer Schadensersatz für den zwischenzeitlichen Verdienstausfall verlangen, da sich ja jetzt der Fahrerlaubnisentzug als Unrechtsmaßnahme erwies?
1 Antwort
Es kommt drauf an, nach welcher Vorschrift das verfahren eingestellt wurde.
es gibt da die Vorschrift nach § 153 Abs. 1 StPO, die nach 153 Abs 2, die nach 153 a und nach 154.
Wenn die Einstellung nach 153 (1), 153 a, oder 154 eingestllt wurde, gibt es ncihts.
Bei 153 (2) hätte er eine Chance.