Gaszähler 1 oder nicht vorhanden in 3 - Familienhaus?...?
Seit 1 Jahr ist Gasheizung im Haus. Unserem Wissen nach ist nur ein Gaszähler vorhanden, denn wir sind vom Vermieter nicht unterrichtet worden, uns einen Gasanbieter zu suchen, was voraussetzen würde, dass jeder einen eigenen Gasanschluss hätte. Kann der Vermieter selbst entscheiden(denn wir sind nicht gefragt worden) welchen Gasanbieter ausgewählt wird(denn es wurde bestimmt nicht nach dem günstigsten gesucht) und wie ist es bei der Nebenkostenabrechnung, auf was für Posten müssen wir achten, welche Kosten kann der Vermieter auf uns umlegen und können wir auf einen eigenen Zähler bestehen?
Vielen Dank im voraus
1 Antwort
Jeder bekommt nur dann einen eigenen Zähler, wenn jede der drei Wohnung eine eigene Gastherme hat.
Ansonsten macht das keinen Sinn.
Ihr habt bestimmt EINE Gasheizung für drei Wohnungen, richtig?
Dann gibt es logischerweise auch nur einen Gaszähler.
Und dann ist der Vermieter für den Liefervertrag zuständig, sollte aber natürlich auch die wirtschaftlichen Interessen der Mieter berücksichtigen. Das heißt aber nicht, dass er den billigsten Anbieter nehmen muss.
Abgerechnet wird der Verbrauch über die Nebenkosten. Dafür sind dann eigentlich Erfassungsgeräte erforderlich.
Nur nach Wohnfläche abzurechnen, wäre meiner Meinung nach, sofern es keine Ausnahmeregelung gibt, nicht zulässig.
Vielen Dank, es ist nur eine Therme für 3 Wohnungen. Die Erfassungsgeräte sind die, "Verdunstungröhrchen " an der Heizung, richtig? Dann versteh ich das schon, ist jetzt Ende des Jahres eh die 1. Abrechnung nach der Umstellung, bin gespannt was es ausmacht.
Danke