Gastherme-Wartung nach Auszug. Wer muss zahlen?

3 Antworten

Wenn die Wartungskosten über den Vermieter laufen, sind sie anteilig auf die Mieter umzulegen, also monatsgetreu.

Wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter einmal jährlich die Wartung zu zahlen hat, ist zu prüfen, ob es sich um ein Kalenderjahr handelt oder evtl. um ein abweichendes Wirtschaftsjahr ( z.B. 1.4. bis 31.3., so werden Heizkosten ja oft berechnet). Also im Mietvertrag nachsehen.

Wobei dann drittens zu prüfen wäre, ob es sich bei der Wartung um Heizkosten handelt oder um etwas anderes.

Also ohne Stellungnahme meinerseits einfach ein paar Anregungen.

meine Freundin zieht zum 31.05.21 aus ihrer Wohnung aus.
Meine Freundin ist zum 01.06.2019 eingezogen und hat da im Dezember die Wartung bezahlt

Ergo muss sie rein rechnerisch betrachtet für 2 Wartungsintervalle ( à 12 Monate ) bezahlen.

Wer bestellt bezahlt, ist doch klar.