Gartenwasser?
Hallo,
Ich habe eine Frage. Wir sind Mieter einer Wohnung mit Garten. Im Mietvertrag steht das der hinter dem Haus eingezäunte Garten zu unserer Wohnung gehört.
Nun folgendes Problem: der Wasseranschluss für draußen liegt auf einem Grünstreifen seitlich des Hauses. Diesen beansprucht bzw. hat eine neue Mieterin angemietet. Diese möchte nun nicht mehr das ich an das Wasser gehe. Darf sie das?
Liebe Grüße
2 Antworten
Gegenfrage .... wie wird das über diese Außenstelle genutzte Wasser abgerechnet? Separate WasserUhr / extra Verbrauchsabrechnung, die alleine zu Lasten dieser Mieterin geht?
Siehe dazu letzte Nebenkostenabrechnung ..... vielleicht ist es da ersichtlich.
Der Wasserhahn ist auf ihrer Seite des Gartens. Es gibt eine Wasseruhr im Heizraum und da die Vormieter ihren Teil des Gartens nie genutzt haben, haben wir das Wasser alleine genutzt und auch den Verbrauch alleine gezahlt.
Das Wegerecht bzw. eine Richtlinie für die Zuwegung ordnet sowas, dies über den Vermieter prüfen lassen. Ich glaube sowas wird im Grundbuch hinterlegt. Die Wasseruhr könnte auch Aufschluss geben. Wo ist die für den Hahn installiert? Bei Dir - bei ihr? Die neue Nachbarin hat irgendwie nicht mehr alle Latten auf´m Zaun ... .