Gartenteich ohne Zaun - Probleme mit Haftung?

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Leider ist es in der deutschen Rechtsprechung tatsächlich so, dass Du haftbar bist, wenn ein Nachbarkind oder auch ein Einbrecher - natürlich verbotenerweise - über den Zaun klettert und dann in den Teich fällt.

Das kann dann beliebig Ärger geben!

Bei einem Hund sieht das etwas anders aus, da dieser, allem Geschrei der Tierschützer zum Trotz, immer noch als Sache gilt.

Bein uns im Nachbarort ist vor Jahren ein Kleinkind in einem 4x4m Gartenteich ertrunken. Ein Freund, der 2 kleine Kinder hat, hat seinen Gartenteich sicherheitshalber eingezaunt. Das hatte allerdings wenig Sinn. Bereits 4x hat die Tür offen gestanden. Wir haben dann verzinkte Baustahlmatten ca. 10cm unter der Wasseroberfläche auf Eichen-Pfählen besfestigt. Jetzt kann er ruhig schlafen. Versicherung helfen nicht gegen ertrinken! Die Baustahlmaten-Aktion hat keine 1000€ gekostet.