Garagenkauf auf fremden Grundstück

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Der Notar wird einen Kaufvertragsentwurf erstellen. Muster gibt es hierfür nicht, da es zu individuell ist. Dort ist dann auch geregelt, daß z.B. nur Eigentum an der Garage erworben wird und nicht am Grundstück. Über das Grundstück wird eventuell ein Pachtvertrag durch den Eigentümer angeboten. Aber das müsste ja der Verkäufer Ihnen genau sagen können. Auch der Notar wird Sie jedoch über diesen Punkt aufklären.

Schiff100: Der beurkundende Notar fertigt vor der Beurkundung des Kaufvertrags einen Entwurf, den er den Vertragschließenden zur Kenntnis und evtl. Änderung/Ergänzung übersendet. Achte darauf, dass dir auch ein amtlicher Lageplan mit eingezeichneter GA und eine Grenzbescheinigung vorgelegt werden. Die Folgen eines Grenzüberbaus erläutert dir der Notar.

Möglicherweise zerfällt dieser Vorgang in zwei Verträge: einen Pachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer und einen Kaufvertrag mit dem Garagenverkäufer.