garagen im sondereigentum?reparaturfinanzierung?

2 Antworten

Kommt drauf an, was repariert werden soll. Denn nicht alles an den Garagen gehört zum Sondereigentum.

Zitat: "Garagen sind in der Eigentumsfrage ein Spezialfall, ähnlich wie Balkon oder Außenfenster. Eine Garage ist nach § 3 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sondereigentumsfähig. Alle tragenden bzw. konstruktiven Teile der Garage gehören jedoch zum Gemeinschaftseigentum, also etwa das Garagendach, die Außenmauer und das Garagentor. Das ist unabhängig davon, ob es sich um eine freistehende oder angebaute Garage handelt – tragende Teile einer Immobilie gehören immer zwingend zum Gemeinschaftseigentum."

vielen dank an graf rotz! meine frage ist hiermit ausreichend beantwortet.

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Hierzu ist auch entscheidend, wie das gem. Teilungserklärung geregelt wurde.

Also nachlesen.