Fußgänger auf öffentlichem Gehweg durch Ast verletzt - wer haftet?

2 Antworten

Prinzipiell haftet der Eigentümer des Baumes, denn dieser hat dafür zu sorgen, daß von Gemüse auf seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht.

Es gibt jedoch auch eine allgemeine Betriebsgefahr auf öffentlichen Wegen... und da der Ast ja wohl einfach da stand und sich nicht bewegte, hätte man ihn auch sehen können. Ich renne ja auch nicht gegen eine Mauer, nur weil da gestern noch keine war und nun jemand eine gebaut hat.

Der Fall ist also nicht ganz so klar definiert, wie das zunächst aussehen mag.

Der Fußgänger wird eine erhebliche Teilschuld bekommen, wenn nicht überhaupt die ganze Schuld. Denn schließlich muss er ja schauen, wohin er geht. Der darf sicher nicht blind durch die Gegend wandeln. Andererseits darf er sicher darauf vertrauen, dass auf seinem Gehweg keine Äste ihm gefährlich werden können. Das ist eine Frage des Einzelfalls. Mann müsste weitere Hindergrundinformationen haben. Wenn der Ast wirklich heimtückisch in den Weg hineinragt, wird es wohl zu einer, wenn auch eingeschränkten Haftung des Grundstücksbesiters kommen bzw. seiner Haftpflichtversicherung.