Fussbodenersatz nach Wasserschaden?

2 Antworten

Dann hast Du eher die Wohnung GEmietet, und nicht VERmietet, oder? Wenn Du sie vermietet hast, musst Du ja niemanden fragen. Ob ein Mieter Anspruch auf einen kompletten Tausch hat, muss ein Jurist beurteilen. Das ist schwer zu sagen. Und es kommt auch darauf an, durch wen bzw. was der Wasserschaden verursacht wurde.

Wenn dies durch einen Mieter entstanden ist, muss ja dessen Privathaftpflichtversicherung dafür aufkommen.

Unabhängig davon schließe ich mich UndertakerOWL an, dass es wenig Sinn macht, nur einen Teil auszutauschen, wenn dieser Korkboden nicht mehr lieferbar ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meiner Meinung nach muss der gesamte Boden getauscht werden. Wie besch... soll das denn bitte aussehen mit einem "ähnlichen" Boden?