Für eine EC-Karte Unterschrift beider Eltern?

3 Antworten

Wenn ihr das Sorgerecht gemeinschaftlich habt, dann wäre - nach dem Gesetz - auch die Einwilligung / Unterschrift des Vaters nötig. Denn das Sorgerecht kann nur gemeinschaftlich ausgeübt werden. § 1629 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Es kann aber sein, dass die Bank das nicht so genau nimmt und mit Deiner Unterschrift zufrieden ist. Das könnte vor allem dann der Fall sein, wenn Deine Tochter bereits ein Girokonto hat. Dann geht es nur noch darum, zu diesem Girokonto eine Bankkarte / EC - Karte auszugeben. Und Da braucht man u.U. nicht die Unterschrift beider Eltern. Ich würde einfach bei der Bank mal nachfragen.

Die Banken besteht nach meiner Erfahrung grundsätzlich auf die Unterschrift beider Elternteile.

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