Führt eine Honorar Tätigkeit zu Elterngeld Kürzung?

2 Antworten

Dein Honorartätigkeit ist nicht an sich steuerfrei. Deine Einkünfte liegen evtl. unter dem Grundfreibetrag, deshalb unterbleibt ggf. eine Besteuerung. Allerdings hast du da noch vergessen, dass das Teilzeiteinkommen dazu zählt und dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und dadurch auch unter dem Grundfreibetrag liegende Einkünfte durch den höheren Steuersatz zu einer Steuer führen können.

Jegliches grundsätzlich steuerpflichtige Erwerbseinkommen wird berücksichtigt beim Elterngeld.

Selbstverständlich ist auch zusätzliches Einkommen über ( letztentlich ja auch steuerpflichtige ) Honorarrechnungen der Elterngeldstelle zu melden.