Führerschein A1?

2 Antworten

Entweder, du lässt dich dorthin fahren und holst ihn ab, oder du lässt ihn dir schicken. Das geht problemlos.

Wenn Du jetzt fahren würdest, dann fährst Du ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu haben. Das darfst Du per Gesetz nicht.

Fährst Du ab 16 ohne den Führerschein dabei zu haben, dann fährst Du nicht mehr ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, Du hast diese lediglich nicht dabei. Kostet glaube ich irgendwas zw. 10 und 20 Euro.

Verstanden?

Jap Dankeschön

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@Smx125ger

da ist nur noch ein problem-- nämlich, dass die fahrerlaubnis erst erteilt wird, sobald dir der führerschein in die hände gegeben wird. ohne aushändigung des führerscheins oder eines ähnlichen dokuments erfolgt keine datenverarbeitung im system und auch keine übermittlung an das kraftfahrtbundesamt, dass du eine fahrerlaubnis besitzt.

die fahrerlaubnis ist also nicht automatisch mit dem 16 geburtstag erteilt, auch wenn du ab diesem tag dann berechtigt bist, zu fahren. du darfst auch erst dann fahren, wenn du einen nachweis hast, dass die erlaubnis zum fahren dir erteilt wurde... offiziell bleibt es daher tatsächlich fahren ohne fahrerlaubnis und eine straftat, selbst wenn du auf dem weg zur führerscheinstelle erwischt wirst, um dort deinen führerschein in empfang zu nehmen. es ist also kein fahren nach dem motto "ich habe die papiere gerade nicht dabei und muss ein bußgeld von 10 euro bezahlen".

ich kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass da was großes draus gemacht wird... geschweige denn, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass dich jemand kontrolliert, wenn du gerade zur führerscheinstelle fährst.

(ps. ich habe selbst in der führerscheinstelle gearbeitet, daher meine erfahrung zu dem thema)

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@FrauEichhorn

Ah okay dann lass ich mich mal lieber von meiner mum dahin fahren. Vielen Danke für die Antwort! :)

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@Smx125ger

bestimmt kann auch jemand mit einer vollmacht den führerschein dort für dich mitnehmen. oder frag doch mal, ob sie den vielleicht am 16. geburtstag zuschicken.(wobei er dann auch ein paar tage später kommen könnte - was wiederum dann aber nicht so schlimm wäre, denn, sobald der führerschein zu dir auf dem weg ist, ist er ja in der behörde auf dem status "ausgehändigt" und die fahrerlaubnis gilt als erteilt).

ich würde auf jedenfall einmal sichergehen, dass der führerschein auch bei der führerscheinstelle liegt und nicht vielleicht noch beim tüv, wo du ihn ja vom prüfer hättest abholen könnnen, wenn du mit der ausbildung nicht so flott gewesen wärst. viel spaß beim fahren!

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@FrauEichhorn

Glaube erst ist schon bei der Stelle der vom TÜV hat mir als ich bestanden habe einen Zettel mitgehen wo sowas drauf stand wie bestanden oder so in der Art und daneben stand "kein Führerschein" und er hat gesagt ich soll an meinem 16 geburstag zu der adresse fahren die oben links steht und mir dort dann meinen Führerschein abholen

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