Früher aus der Insolvenz raus?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Prinzip geht das. Man kann sich in der "Wohlverhaltensphase" selbständig machen. Das muss man mit dem Treuhänder besprechen. Man muss dann nur einen "fiktiven Gewinn" abgeben. Es wird also angenommen, dass regelmäßig ein Gewinn entsteht und den zahlt man an den Treuhänder. Mehr muss man nicht zahlen. Einen Teil darf man für den eigenen Lebensunterhalt behalten. Wenn Du also einen größeren Gewinn als angenommen, machst, dann kannst Du den behalten. Aber Achtung: Den Gewinn sollte man nicht zu optimistisch ansetzen. Denn Du musst den "fiktiven Gewinn" abgeben, egal ob Du tatsächlich was verdienst. Und wenn das nicht gezahlt wird, verlierst Du die Restschuldbefreiung!

Danke für den Stern!

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