Frist Schadenmeldung Vollkaksoschaden ?
Habe einen Vollkaskoschaden zu melden, der schon eine Zeit her ist. Da nun eine andere Versicherung den Schaden an meinem Auto nicht bezahlt hat, stellt sich mir die Frage der Schadenmeldefrist. Mein Makler sagt , kein Problem, theoretisch zwei Jahre Verjährungszeit. In den Bedingungen steht aber, es müßte sofort gemeldet werden. Was stimmt ?
1 Antwort
Ja, ein Schaden muss eigentlich unverzüglich gemeldet werden. Aber es scheint ja so zu sein, das es zuerst so aussah, dass es kein Kaskoschaden wäre, sondern der andere zahlen mußte.
Diese Situation hat sich nun geändert. Sich dann an den Makler/die Gesellschaft zu wenden ist unverzüglich, weil ja unverzüglich heisst: "ohne schuldhaftes verzögern." Dazu muss man aber erstmal wissen, dass es überhaupt ein Kaskoschaden ist.