Frist für die Erstattung von Wertermittlungskosten bei Immobilienfinanzierung
Hallo, ich habe im Jahr 2005 eine Immobilienfinanzierung für den Neubau eines Einfamilienhauses abgeschlossen. Darin war eine Gebühr für die Wertermittlung festgesetzt, mit der ich auch Mitte 2005 belastet wurde. Kann ich diese Gebühr noch immer zurück verlangen, sprich gilt das BGH-Urteil vom 28.10.2014 auch für Wertermittlungsgebühren oder einzig und allein für die Beabeitungsentgelte bei Krediten?
2 Antworten
Hallo Hokra, sind Sie inzwischen schlauer? Ich stehe vor derselben Frage und bin mir unschlüssig, ob ich da morgen noch reagieren müsste, um eine Verjährung zu verhindern.

Dein Problem ist, dass sich das genannte BGH-Urteil eben gerade nicht zu Wertermittlungskosten verhält. Darüber gibt es noch keine BGH-Entscheidung. Allerdings haben untere Instanzen solche Gebühren für rechtswidrig erklärt:
http://www.vz-nrw.de/wertgutachten
Man braucht kein Hellseher zu sein um voraus zu sehen, wie Deine Bank angesichts dessen auf ein Rückforderungsschreiben reagieren wird: Ablehnend.

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eine Klage meinerseits und einem BGH-Urteil
Mutige Aussage. Hast Du schon mal die Anwalts- und Gerichtskosten durchgerechnet, nur für den Fall X:-))
...aber man kann es ja der bank zumindest androhen. vl. überlegen die sich dann was ein evtl. urteil des bgh generell zur folge hätte und ob es dann für die nicht besser wäre, mir meinen betrag zu erstatten....
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Eine Nachfrage hätte ich da noch.
Du schreibst, dass untere Instanzen die Wertermittlungsgebühr bereits für rechtswidrig erklärt haben, es aber noch kein BGH-Urteil gibt.
Bestehen daher nicht doch Chancen, dass die Bank eine Erstattung vornimmt, um eine Klage meinerseits und einem BGH-Urteil, dass dann für alle bindend ist zu umgehen? Der BGH müsste doch dann analog der Bearbeitungsgebühren entscheiden...