Freund rauswerfen?

3 Antworten

Du wirfst ihn raus.

Zuerst versuchst Du es "Im Guten". Du teilst ihm mit - wenn er nicht besoffen ist - dass er unverzüglich ausziehen soll. Er soll sich eine andere Unterkunft suchen und seinen Kram zusammen packen und mitnehmen. Du setzt ihm eine Frist von 1 Woche. Und Du informierst ihn, was Du tust, wenn er nicht freiwillig geht:

Wenn er sich weigert oder wenn er nach einer Wochen nicht raus ist, gehst Du zum Anwalt und beauftragst ihn damit, eine gerichtliche Zwangsräumung zu veranlassen. Der Anwalt wird ihn dann vorher nochmal anschreiben und danach einen Räumungstitel beim Gericht beantragen. Sobald ein vollstreckbarer Titel vorliegt, wird er einen Gerichtsvollzieher, notfalls mit polizeilicher Hilfe, mit der Räumung beauftragen. Das wird alles dicke Kosten verursachen. Aber die muss der Ex dann bezahlen.

Dadurch dass der Ex nur freiwillig aufgenommen wurde in Deiner Wohnung, hat er nicht die gleichen Rechte wie ein Mieter. Deshalb ist es leicht, gerichtliche Hilfe für die Räumung zu bekommen.

Ich habe ihm eine friedliche Trennung angeboten. Er will nicht gehen. Ich habe ihm gesagt ich oder der Alkohol.er ignoriert es. Ich habe ihm gesagt er braucht Hilfe wegen dem alkoholkonsum. Er hat kein Problem mit dem Alkohol.er trinkt ja nur am Wochenende. Täglich eine Flasche 56 prozentigen. Ich wollte eigentlich die harte Tour vermeiden.

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@Silke1960

Wenn er alkoholkrank ist, dann geht es nur auf die harte Tour. Alkoholkranke Leute haben i.d.R. keine Krankheitseinsicht. Sie sind bis zum Schluss der Meinung, dass sie kein Problem mit dem Alkohol haben und jederzeit aufhören können. Das gilt auch für alle Probleme in der Beziehung, mit dem Führerschein und am Arbeitsplatz. Keine Einsicht.

Erst wenn der Arzt sagt, man habe nur noch ein halbes Jahr zu leben, wenn man nicht aufhört zu trinken, dann ändert sich meist was.

Deshalb glaube ich, dass Du es wahrscheinlich nur mit der harten Tour hin bekommen wirst.

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Eigentlich weiß ich es auch, aber ich habe Angst davor.

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Zunächst einmal lasse mich folgendes hinterfragen:

Zahlt/beteiligt er sich für außenstehende erkennbar/nachweisbar an der Miete und den Nebenkosten?

Nur weil Dein Freund nicht im Mietvertrag steht, kann dennoch ein (Unter)Mietverhältnis zwischen Dir und dem Freund bestehen.

Und sollte das der Fall sein, muss geprüft werden, welche Kündigungsfrist in Frage kommt: 3 Monate oder die verkürzten 2 Wochen!

Und sofern tatsächlich ein Untermietverhältnis besteht, musst Du die Kündigung schriftlich mit eigener handschriftlichen Unterschrift aussprechen.

So sehe ich das als Laie, sollte meine Annahme/Ausführung nicht zutreffend sein, so belehrt mich sehr gerne eines Besseren!

Ich bezahle Miete und alle Nebenkosten wie Strom Gas etc. er kauft essen.

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vir die Tür stellen und angrenzt lassen,

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