Freigrenzen bei Schenkung von Tochter an Mutter
Hallo zusammen,
2012 ist der Vater meiner Frau verstorben. Erben waren meine Frau und ihre Mutter zu gleichen Teilen (es lag kein Berliner Testament vor). Da meine Frau (vorerst) nichts von dem Geld und sonstigem Erbgut (Wohnungsanteil, Geschäftsanteil) haben wollte (da es gefühlt ihrer Mutter "zusteht"), wurde im Nachgang der Erbauseinandersetzung auf Anraten eines Notars eine Schenkung meiner Frau an ihre Mutter in Höhe des Erbteils per Schenkungsvertrag vereinbart. In der trügerischen Annahme hoher Freibeträge (€ 400T) waren der Meinung, eine gute Lösung gefunden zu haben. Nun fordert das Finanzamt eine Schenkungssteuererklärung und es stellt sich raus, dass der Freibetrag bei einer Schenkung von Tochter an Mutter lediglich bei € 20.000 liegen soll. Alles darüber soll in unserem Fall mit 20% Schenkungssteuer belegt werden.
Was können wir tun? Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen? Sollte man den Notar kontaktieren, weil er auf die Folgen des Schenkungsvertrages nicht explizit hingewiesen hat (ein Notar hat ja eigentlich keine beratende Funktion in Finanzfragen, oder?)? Kann man den Schenkungsvertrag rückgängig machen? Oder gilt hier nur der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"? Irgendwie fühlt sich das sehr ungerecht an.
Ich hoffe auf helfende Meinungen! Vielen Dank.
2 Antworten
Also das mit dem Notar war so: Er hat uns schon beraten in der Form, dass wir mit ihm diskutiert haben, was die eleganteste Lösung sein könnte. Meine Frau "wollte" nichts erben und ein Verzicht hätte ja bedeutet, dass z.B. der Bruder des Verstorbenen geerbt hätte. Gewollt war, dass die Mutter meiner Frau die Gesamtsumme bekommt und zur freien Verfügung hat. Daraufhin hat der Notar die Schenkung ins Spiel gebracht. Über Freigrenzen ist dabei nie detailliert gesprochen worden, weil alle Beteiligten der Meinung waren, dass diese sehr hoch seien (eben diese € 400T). Im Schenkungsvertrag steht - wahrscheinlich aufgrund der Textbausteine - ein Passus, dass etwaige Schenkungssteuern von der Beschenkten zu zahlen sind. Damit wird doch der Notar bestimmt aus dem Schneider sein, oder? Er hat uns jedoch nie explizit darauf hingewiesen, dass ab einer Freigranze von 20T Steuern anfallen. Hätte er das müssen?
Was sollte man denn jetzt tun?
Erstmal das mit dem Freibetrag ist richtig, weil der FReibetrag von 100.000,- (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) für Eltern nur bei Erwerb von Todes wegen gilt (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).
Vertrag annulieren? Er ist schon durchgeführt.
Notar haftbar machen? theoretisch eventuell möglich, , aber wurde er zum Thema überhaupt befragt, oder hat man ihn nur um Beurkundung gebeten?
Natürlich hätte der Notar es a) wissen sollen und b) Euch auch informieren sollen.
Nur eine Haftungskonstellation wird man wohl leider nicht konstruieren können.
Die 400 waren nie in der Diskussion, denn von Kindern auf die Eltern sind es eben 100.000,- (bei Erbe), oder 20.000,- (bei Schenkung).
So wie Du es schilderst (weil alle Beteiligten der Meinung waren), klingt das eben nciht nach Sachverstand des Notars, sondern nach Meinung.
Mit der Formulierung ist er vermutlich aus dem SChneider, weil es schwer sein wird, das andere zu beweisen.
Was mich etwas wundert, lt. Sachverhalt geht es auch um einen Geschäftsanteil. Vermutlich gibt es auch einen Steuerberater. Warum wurder der nciht gefragt? Schließlich ging es ja auch im Bewertungsfragen (was ist was Wert).
Aber fragt ruhig mal einen Anwalt.
Also das mit dem Notar war so: Er hat uns schon beraten in der Form, dass wir mit ihm diskutiert haben, was die eleganteste Lösung sein könnte. Meine Frau "wollte" nichts erben und ein Verzicht hätte ja bedeutet, dass z.B. der Bruder des Verstorbenen geerbt hätte. Gewollt war, dass die Mutter meiner Frau die Gesamtsumme bekommt und zur freien Verfügung hat. Daraufhin hat der Notar die Schenkung ins Spiel gebracht. Über Freigrenzen ist dabei nie detailliert gesprochen worden, weil alle Beteiligten der Meinung waren, dass diese sehr hoch seien (eben diese € 400T). Im Schenkungsvertrag steht - wahrscheinlich aufgrund der Textbausteine - ein Passus, dass etwaige Schenkungssteuern von der Beschenkten zu zahlen sind. Damit wird doch der Notar bestimmt aus dem Schneider sein, oder? Er hat uns jedoch nie explizit darauf hingewiesen, dass ab einer Freigranze von 20T Steuern anfallen. Hätte er das müssen?
Was sollte man denn jetzt tun?