Freiberufliche Arbeit bis 400€ krieg ich ärger mit dem Finanzamt wenn ich das nicht melde.
Ich arbeite zur Zeit Freiberuflich so unter 400 € und hab es dem Fianzamt nicht gemeldet. Ich habe vor mich zu melden bekomme ich ärger das ich so gesehn 2 WOchen unangemeldet gearbeitet habe ohne es dem Fianzamt mit zu teilen. Und kommt das Finanzamt irgendwann dahinter das ich Freiberuflich tätig bin ohne angemeldet zu sein.
Denn meine Eltern sind HartzIV Empfänger aber mein dad wird wahrscheinlich am nächsten Monat wieder arbeit bekommen und daher habe ich mich nicht beim Finanzamt gemeldet weil sonst das Arbeitsamt meinen Eltern was abziehen würde obwohl meine Eltern ja von meinem Lohn nicht profitieren.
Nun meine Frage wenn ich jetzt diesen einen Monat noch weiterhin als Freiberuflerin tätig bin und mich nicht beim Finanzamt könne die dahinter kommen. Und wenn ich dann nach einem Monat mich anmelde (was ich vor habe, denn ab dann wird mein dad ja wieder Arbeiten) krieg ich dan ärger weil ich mich zu spät angemeldet habe.
Ich mein 400€ Job sind doch sowieso Steuerfrei ?
Danke für eure Antworten und sry für den Roman
2 Antworten

Du verwechselst 3 verschiedene Dinge:
400 Euro Job (pauschale Sozialabgaben und meistens pauschlahe Lohnsteuer durch den Arbeitgeber), hat nichts mit einer selbständigen Tätigkeit zu tun.
Steuern sind in Deinem Fall wirklich kein Problem (wenn Du keine anderen Einkünfte hast), sondern die eventuell Anrechnung bei der ARGE.
Das Finanzamt ist kein ERfüllungsgehilfe der ARGE. wenn Du Deine Tätigkeit beim Finanzamt anmeldest, erfährt die ARGE davon nichts (aber Du hast natürlich die Pflicht es zu melden), aber Du mußt es der ARGE melden, egal ob nun beim FA angemeldet, oder nciht.
Davon mal abgesehen, die paar hundert Euro kannst Du auch noch durch die Abgabe einer Steuererklärung für 2010 beim Finanzamt nachmelden.

Steuerlich seh ich keine Probleme, kannst diese Tätigkeit auch noch mit der Steuererklärung beim Finanzamt melden. Aber wenn Deine Eltern Hartz IV kriegen, bist Du wahrscheinlich auch in der Bedarfsgemeinschaft enthalten, bekommst wohl selber auch AlgII-Leistungen, daher bist Du verpflichtet Dein Einkommen der Arge zu melden, aus dieser Richtung könnte es sonst großen Ärger geben.