freiberufliche Altenpflegerin Rentenversicherungfrei?

1 Antwort

Hallo Christine

die Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Nach den Vorschriften des SGB VI (sechstes Sozialgesetzbuch) besteht Versicherungspflicht für Selbständige in Pflegeberufen. Genauere Infromationen erhälst du aus der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung hier der Link http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html . Dort kannst du Informationen für deine Frage auf den Seiten6 und 7 finden. Solltest du Zweifel haben, wende dich lieber an den zuständigen Sachbearbeiter der DRV und kläre den Sachverhalt. Unterliegst du nämlich der Versicherungspflicht (Einnahme mtl. über 400 EUR und Erfüllen der sonsigen Vorraussetzungen) dann kann es auch rückwirkend eine hohe Beitragsforderung gegen dich kommen und die zuständige Behörde legt im Blick nicht auf dein persönliches Schiksal, sondern hat die Versichertengemienschaft Vrodergründig im Auge zu haben (Allgemeinwohl). Ich hoffe, du kannst mit der antwort etwas anfangen.

Vile Grüße fampet6365