Freiberuflich und Job auf Lohnsteuerkarte
Hallo, ich hoffe, ich kann mein Anliegen verständlich darstellen: Ich bin freiberuflich tätig (und über die Künstlersozialkasse versichert, falls das hier wichtig ist) und würde gerne bei einem Event mitarbeiten, das einmalig ist und über die Lohnsteuerkarte entlohnt wird. Was muss ich bei 100,- Euro an Abzügen erwarten oder ist das aufgrund der geringen Summe steuerlich freigestellt oder wird das über meine jährliche Einkommensteuererklärung gerechnet? Ich würde mich über eine kurze Antwort freuen, da ich im Forum nichts finden konnte, was auf meine Situation passt. Vielen Dank. Katja
3 Antworten
100 EUR monatl. ist eine geringfügige Beschäftigung, d.h. 25 EUR zahlt der AG für dich in die Sozialkassen. Die Lohnsteuerkarte wird hier nicht benötigt.
Hallo Plopp, vielen Dank. Gegen die Variante der Rechnungserstellung spricht für den AG sicher, dass dann 19% Umsatzsteuer hinzu kommen. Oder ich muss sie reinrechnen in die 100,–, was für mich natürlich wenig attraktiv ist.
@TopJob Hallo, auch an Dich natürlich vielen Dank. Sorry, ich muss noch mal nachfragen: Die geringfügige Beschäftigung läuft dann über die Lohnsteuerkarte?
Hallo Plopp, vielen Dank für Deine Antwort. Es ist aber so, dass von dem AG die Lohnsteuerkarte verlangt wird. Heißt das dann grundsätzlich, dass der AG hier den Betrag für die Sozialkassen trägt? Steuerlich fällt es ja bei dem geringen Betrag eh nicht so ins Gewicht. Vielen Dank, Katja