Freiberuflich und Job auf Lohnsteuerkarte

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100 EUR monatl. ist eine geringfügige Beschäftigung, d.h. 25 EUR zahlt der AG für dich in die Sozialkassen. Die Lohnsteuerkarte wird hier nicht benötigt.

Hallo Plopp, vielen Dank. Gegen die Variante der Rechnungserstellung spricht für den AG sicher, dass dann 19% Umsatzsteuer hinzu kommen. Oder ich muss sie reinrechnen in die 100,–, was für mich natürlich wenig attraktiv ist.

@TopJob Hallo, auch an Dich natürlich vielen Dank. Sorry, ich muss noch mal nachfragen: Die geringfügige Beschäftigung läuft dann über die Lohnsteuerkarte?

Hallo Plopp, vielen Dank für Deine Antwort. Es ist aber so, dass von dem AG die Lohnsteuerkarte verlangt wird. Heißt das dann grundsätzlich, dass der AG hier den Betrag für die Sozialkassen trägt? Steuerlich fällt es ja bei dem geringen Betrag eh nicht so ins Gewicht. Vielen Dank, Katja