Freiberuflich und angestellt - brauche ich zwei Steuernummern?
Hallo,
bislang haben mein Partner und ich eine Steuernummer (Klasse 3 und 5). Nun werde ich zusätzlich zu einem Minijob in Zukunft auch freiberuflich tätig sein. Muss ich hierfür eine neue Steuernummer beantragen oder kann ich die Steuern aus den freiberuflichen Einkünften unter unserer gemeinsamen Steuernummer abführen?
Vielen Dank!
1 Antwort
Mit Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung werden neue Steuernummern zugeteilt werden: Für die Einkommensteuer, weil Ihr zukünftig nicht mehr auf dem Arbeitnehmerbezirk geführt werden, vermutlich auch für die elektronische Übermittlung der EÜR und evt. für die Umsatzsteuer (wobei ggf. eine Nummer für mehreres gelten wird).
Der Fragebogen ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch zu übermitteln, dafür muss man sich bei elster registrieren, was ein paar Tage dauert.
'Steuern aus den freiberuflichen Einkünften' gibt es übrigens nicht. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung werden alle Einkünfte der Eheleute zusammengerechnet und dann insgesamt der Besteuerung unterworfen.