Freiberufler/Kleingewerbe Vorauszahlungen

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Gemeint sind voraussichtliche Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit.

Die Schätzung ist relevant um festzustellen ob eine Wahlmöglichkeit zwischen Klein- und Regelunternehmertum besteht. Wenn du von einem Umsatz von mehr als 17.500,- € im ersten bzw. 50.000,- € im darauffolgenden Jahr ausgehst besteht die Wahlmöglichkeit nicht und wirst regelbesteuert.

Wenn du lieb fragst kriegst du vielleicht den Link zu EnnoBeckers Post zum Thema "Kleinunternehmer". Meine Bookmarks geben ihn gerade nicht her. =)

Hier entlang: http://www.finanzfrage.net/tipp/kleinunternehmer

Aber die Frage nach den Einkünften (!) zielt nicht auf die KU-Regelung. Das tut die Frage nach ein Einnahmen (=Umsätze).

Bei der Frage nach den Einkünften geht es um die Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen und ebentuell Gewerbesteuervorauszahlungen. Da hat man bei der Betriebsanmeldung immer "Anlaufverluste".

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