Freiberufler Steuererklärung Rückstellungen Altersvorsorge?

2 Antworten

Du kannst Zahlungen, die Du im Veranlagungszeitraum für eine Rentenversicherung, für eine Risiko-LV, oder einen ähnlichen Vertrag geleistet hast, abziehen. Also bei selbständigen meist entweder Rürup Modell, oder freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherunf.

Aber Abzüge für Beiträge, die man in der Zukunft mal leisten will, gibt es nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Andri123  27.06.2019, 12:26

Wenn der Höchstbetrag nicht bereits durch die KV ausgeschöpft ist. Also i.d.R. geht das nicht. Oder?

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Andri123  27.06.2019, 20:08
@Andri123

Nochmal ergänzend: Meine LV kann ich seit Jahren nicht mehr absetzen, da der Höchstbetrag durch die KV bereits ausgeschöpft ist. Diese zählt als "Sonstige Vorsorgeaufwendung", da zählt dann der Höchstbetrag von 2.800 Euro.

Bei Rürup oder gesetzlicher RV oder Versorgungseinrichtungen gelten andere Höchstbeträge.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2018/384/bis_zu_welcher_hoehe_kann_ich_vorsorgeaufwendungen_absetzen&ved=2ahUKEwjEz7qim4rjAhUO2aYKHYDkC3YQFjABegQIEBAI&usg=AOvVaw35NIE5X4eGIpoHOT2UN5Jh

Aber Rückstellungen gibt es natürlich hier nicht, nur tatsächlichen Vorsorgeaufwand.

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Auf der Anlage Vorsorgeaufwand sind Rückstellungen nicht vorgesehen.

Und als Freiberufler wirst du 4/3-Rechner sein und darfst damit in der EÜR auch keine Rückstellungen bilden.

wurzlsepp6682  27.06.2019, 21:49

und eine Rückstellung für die Altersvorsoge würde sich dein Kollege im Amt vor Lachen auf dem Boden wälzen ......

da keine betriebliche Rückstellung

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