Freelancer für Unternehmen in Panama?
Hallo an alle,
ich habe die Möglichkeit im Webdesign für ein Unternehmen in Panama zu arbeiten. Der einzige Haken daran ist, dass es sich um eine Freelancer stelle handelt und ich noch nie als Freelancerin gearbeitet habe und demnach verwirrt bin, was das Vorgehen angeht.
Was ich bisher rausfinden konnte ist, dass ich mich in Deutschland als Freelancerin anmelde (evtl. auch ein Gewerbe?). Meine Frage bezieht sich auf die Rechnungsstellung. Ist es richtig, dass die Umsatzsteuer entfällt? Außerdem wundere ich mich, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt, da die Stelle für 30-40h/Woche handelt. Oder ist dies nur relevant für Unternehmen in Deutschland?
Besten Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Freelancer ist ja nur der Modeausdruck für, "selbständig tätig."
Wir kennen in Deutschland den Unterschied zwischen Gewerbe und freier Beruf. Webdesign ist dabei, wie viele IT-Berufe nicht klar eingeordnet. Du solltest es einfachmal so machen, dass Du Dich per "FRagebogen zur steuerlichen Erfassung" beim Finanzamt anmeldest.
Das geschieht unter www.elster.de.
Auch wenn du erstmal keine weiteren Kunden hast, wird "SCheinselbständigkeit" für Dich kein Problem sein. Es kann aber sein, dass die Rentenversicherung Dich als Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger einstuft und von Dir Rentenversicherungsbeiträge haben will.
Richtig ist auch, dass Du Deinem Kunden keine Umsatzsteuer berechnest. Du solltest einen Nachweis haben, dass es sich um ein Unternehmen handelt. Zum Beispiel die Registrierung im dortigen Handelsregister, die Steuernummer. Die Umsatzsteuer zahlt Dein Kunde im Reverse Charge verfahren. Aber ist für Dich nicht relevant.
Trotzdem hast Du aus Kosten und Investitionen den umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug. Bis Du mal einen deutschen Kunden hast, wirst Du Monat für Monat ein Umsatzsteuerguthaben haben.
@wfwbinder Kurze Frage: Warum wird Scheinselbständigkeit für ihn kein Problem sein? Weil sein Auftraggeber im Ausland ist?
Ist es richtig, dass die Umsatzsteuer entfällt?
Wohl kaum. Auch in Panama gibt es Umsatzsteuergesetz. Der Steuersatz beträgt 7%. Was genau in dem Gesetz steht, weiß ich leider nicht.