Freelance + Studentenjob: Fällt auch auf den Studentenjob Einkommensteuer an?
Mein Haupteinkommen beziehe ich durch einen Studentenjob (Wissenschaftliche Hilfskraft) an meiner Hochschule. Nebenbei mache ich als Grafikdesignerin auch noch ein paar kleinere freiberufliche Jobs, bei denen ich dieses Jahr in Summe wenns hoch kommt 1200 € verdienen werde. Diese Tätigkeit habe ich jetzt auch beim Finanzamt gemeldet, mit der Kleinunternehmerregelung. Wenn ich jetzt die Einnahmen aus meinem Studentenjob + meiner Freelance Tätigkeit zusammenrechne, bin ich über dem Grundfreibetrag. Fällt die Einkommensteuer dann auch für den Studentenjob an und nicht nur für die freiberufliche Tätigkeit?
1 Antwort

Es werden immer alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten zusammengerechnet der Besteuerung unterworfen (vereinfacht ausgedrückt). Allerdings bezieht sich der Grundfreibetrag nicht auf die Summe der Bruttoeinkünfte, sondern auf das zu versteuernde Einkommen - also Gewinn aus selbständiger Tätigkeit plus Einkünfte aus nichtselvstäbdiger Tätigkeit (= Brutto minus Werbungskosten(pauschbetrag) minus Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben.

Ja, gibt man mit an. Nein, wird nicht doppelt besteuert - die Angabe wird benötigt, um die Höhe der VZ zu berechnen (wir haben einen progressiven Steuersatz. Die VZ auf z B. 10.000 Gewinn sind bei 100.000 nichtselbständigen Einkünften natürlich höher als bei 12.000). Und Vorauszahlungen stellen außerdem sowieso keine endgültige Steuer dar, würden sie tatsächlich zu hoch festgesetzt, käme das über die Steuererklärung wieder zurück.

Okay, jetzt bin ich schonmal schlauer. Eine Frage noch: wenn man neben seinem Job, in dem man Lohnsteuer zahlt (nichtselbstständig), noch selbstständige Einkünfte hat und somit eine Einkommensteuer Vorauszahlung machen muss, wird der Job, für den man schon Lohnsteuer gezahlt hat, dann immer in den Vorauszahlungsbetrag mit einberechnet und man bekommt den zu viel gezahlten Betrag dann immer erst über die Steuererklärung wieder? Dann tritt man ja immer ganz schön in Vorkasse 🙈
Vielen Dank schonmal für die Antwort :) Gibt man beim Formular zur steuerlichen Erfassung denn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die bereits versteuert werden (= Lohnsteuer), trotzdem mit an? Dann werden diese beim Vorauszahlungsbescheid ja mit berücksichtigt und man würde dann für die nichtselbstständige Arbeit doppelt Steuern zahlen (Lohnsteuer + Einkommensteuer), oder?