Frau bezieht rente aus der türkei und in Deutschland Kinderzuschlag beantragen?

1 Antwort

Selbst mit Kinderzuschlag ( höchstmöglicher Satz = 205 Euro pro Kind ) dürftet ihr weniger als den Bedarf nach SGB II haben - ergo wären Leistungen nach SGB II zu beantragen.

https://www.arbeitsagentur.de/news/erhoehung-kindergeld-und-kinderzuschlag-2021

Ab Januar 2021 steigt der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 205 Euro pro Kind.

Lt. SGB II wäre der Bedarf für Euch als Eltern 2 * 90 % des Eckregelsatzes ( 446 Euro ) = 802,80 Euro + der Regelsatz für die Kinder - je nach Altersstufe ..... 283 / 309 / bzw. 373 Euro ( https://www.hartziv.org/regelbedarf.html )

und dazu kämen noch die Kosten angemessener Miete.

darf ich einen Kinderzuschlag beantragen mit berücksichtigung der Rente meiner Frau aus der Türkei?

Versucht es.......

Vielleicht reicht es mit Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld auch.

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