Fragen zur Verrechnung des Verlustvortrages mit Gewinntopf bei der Depotbank.
Hatte schon mal eine Frage zu dem Thema gestellt:
Habe es so gemacht, wie damals erarbeitet und hat bisher auch gut geklappt:
Aktien von Bank A auf anderes Depot bei der Bank B umgebucht.
Aktien bei Bank B verkauft.
Bank B hat die Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag auf die erzielten Gewinne an das Finanzamt abgeführt.
Verlusttopf bei Bank A blieb unangetastet.
Wie gehts nun weiter? Als nächstes steht die Steuererklärung an.
Mein Plan ist nun als nächstes, dass ich die Einkommenssteuererklärung (KAP) mache und dem FA alle relevanten Kauf-/Umbuchungs- und Verkaufbelege einreiche. Ich hoffe dann, daß mir das FA die von der Bank B abgezogene Kap.ertragssteuer und Soli.zuschlag mit meinem Verlustvortrag verrechnet und mir diese Steuern wieder erstattet und den Verlustvortrag entsprechend verringert bzw. auf 0 setzt? (Die Gewinne dürften den Verlustvortrag überschritten haben).
Was mir noch völlig unklar ist: Die Bank B hat beim Verkauf der Aktien den Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern" um die Höhe des Aktiengewinns automatisch erhöht. Irgendwie müsste die Bank B diesen Topf ja entsprechend verringern, sonst würden mir ja beim nächsten Verlust-Trade bei der Bank B die Steuern von der Bank B wieder erstattet? (wäre dann ja praktisch eine doppelte Steuererstattung?)
Teilt das FA der Bank B mit, daß es diesen Topf entsprechend verringern muß oder muß ich der Bank B selbst irgendwie Bescheid geben?
1 Antwort
die Korrektur läuft über die Steuererklärung. Der Bank kann man keine Korrektur eines Verlusttopfes anweisen, sondern sie auffordern, die Töpfe auf 0 zu stellen. Man lässt sich den Stand der Töpfe bescheinigen (Antrag bis 15.12.) und im Folgejahr werden die Werte auf 0 gesetzt.
Damit zieht man die Verluste und die Verrechnung auf die Steuer über. Dort werden die Verluste dann vorgetragen und jedes Jahr entsprechend korrigiert, wenn gewünscht.
http://www.moessler-stb.de/news/VerlustverrechnungKapital.html
Es handelt sich nicht um einen "Verlusttopf" bei meiner Bank B, sondern um einen "Gewinntopf"!
Die Bank hat den Aktienverkauf (Gewinntrade) in diesem Topf komplett eingetragen. Der Topf nennt sich "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern". Wenn ich jetzt in dem Depot eine Position mit Verlust verkaufen würde, dann würde mir die Bank die entsprechende Steuer wieder erstatten. Zumindest in der Höhe wie der "Gewinntopf" hergibt. Sie weis ja nichts von meinem Verlustvortrag beim Finanzamt.
Ich will den Gewinntopf auch nicht komplett auf 0 stellen lassen, da ich festgestellt habe, daß die Gewinne aus dem letzen Aktienverkauf meinen Verlustvortrag um 1500,- Euro überschreiten. Somit sollten eigentlich die 1500,- Euro in dem Gewinntopf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern" stehen bleiben.
Irgendwie müsste das die Bank B vom Finanzamt mitgeteilt bekommen!?
Ich könnte ja der Bank sagen, dass sie den "Gewinntopf" einfach um die Höhe des Verlustvertrages verringern soll, sobald ich die Erstattung vom Finanzamt bekommen habe.
Damit könnte ich selbst verhindern, daß ich die doppelte Steuererstattung bekomme?
Danke für den Link.
Die darin beschriebenen Bankbescheinigungen ("bis zum 15.12. beantragen") habe ich nicht. Zumindest nicht für 2013. Was bedeutet das nun wieder? War damit der ganze Aufwand umsonst und der Verlustvortrag ist nur wegen dieser fehlenden Bescheinigung verfallen, obwohl ich den Gewinntrade noch 2013 durchgeführt habe, wie laut Gesetzgeber vorgegeben?