Frage zur Eintragung einer Grundschuld?
Hallo,
ich kaufe grad eine Wohnung. Es soll jetzt eine Grundschuld eingetragen werden. Mit dem Hinweis: Zur Eigennutzung
DIe Wohnung ist jetzt aber erstmal vermietet. Kann das jetzt zu Problemen führen?
- Frage: Der Grundschuldzinssatz ist mit 12% angegeben. Soll zwar nur eine Art Absicherung für die Bank sein im Falle einer Zwangsversteigerung. Trotzdem steht unten im Kleingedruckten, dass einmal zum Ende des Kalenderjahres die 12% fällig werden.
Das steht in dieser Bestellungsurkunde, die ich dem Notar einreichen soll. Das verunsichert mich jetzt grade ein bißchen.
Kann jemand Klarheit schaffen?
Grüße an alle.
2 Antworten

adrian:
Es ist zweckmässig und branchenüblich, den Grundschuldzins so hoch zu wählen, dass er auch mögliche künftige Zinserhöhungen für das Darlehen deckt.
Solange die Darlehenszinsen unter den Grundschuldzinsen bleiben, steht dem Gläubiger zugleich ein gewisser Sicherheitsspielraum zur Verfügung.
Maßgend sind jedoch die Vereinbarungen im Darlehensvertrag. Da steht z.B.auch geschrieben, dass die Zinsen von z.B. zwei 2 v.H. (statt 12 v. H.) unterjährig fällig sind, und zwar monatlich nachträglich, statt jährlich nachträglich.
Eine nachträgliche Zinserhöhung und dingliche Sicherung (Eintrag ins Grundbuch) würde erhebliche Notar- und Grundbuchkosten verursachen und die Genehmigung von Gleichrang- oder Nachrangläubigern erforderlich machen.
Dies wird dir auch der Notar erläutern.
Diese 2 Links sollten etwas Licht ins Dunkel bringen:
www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=2169&forumid=28