Frage zur Bestattungskostenpflicht / Sozialbestattung?
Hallo,
Person A verstirbt, die Ehefrau B bezieht genauso wie Person A Grundsicherung im Alter. Allerdings ist der Sohn C vermögend. Kann in so einem Fall die eigentlich bestattungskostenpflichtige Ehefrau B erfolgreich einen Antrag auf Sozialbestattung stellen? Der vermögende Sohn ist doch nur nachrangig zur Zahlung verpflichtet, wenn es z. B. die Ehefrau B nicht (mehr gibt) oder sie unauffindbar ist.
Spielt es eine Rolle, ob die Ehefrau das Erbe ausschlägt oder nicht? Wobei es in dem Sinne kein Erbe gibt, Stichwort Grundsicherung .
Und was passiert, wenn die Beerdigungskosten höher sind als das, was das Sozialamt übernimmt? Gibt es dann nur eine anteilige Erstattung oder wird gleich der ganze Antrag abgelehnt? Die Differenz kann ja der Sohn freiwillig zahlen.
Abwandlung:
Ehefrau B und Sohn C leben dauerhaft im unbekannten Ausland. Wenn sie sich jetzt um gar nichts kümmern und deswegen die Behörden für alles einspringen müssen, aber irgendwann z. B. einen neuen Ausweis im Konsulat beantragen wollen, werden sie da festgenommen? Wenn ja, warum?
1 Antwort

Die Bestattungspflicht geht dann in die nächste Generation weiter - sprich das Sozialamt wird hier keine Kosten übernehmen.
deswegen die Behörden für alles einspringen müssen, aber irgendwann z. B. einen neuen Ausweis im Konsulat beantragen wollen, werden sie da festgenommen?
mit Sicherheit nicht - aber eine behördliche Stelle kann dann u.U. Regress anmelden.