Frage zu Genossenschaften?

1 Antwort

muss eine Gen. jährlich eine Mitgliederversammlung abhalten und mitteilen, wie es um die Finanzen steht etc. 

Ja, denn die Versammlung entscheidet letztendlich über die vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Gewinnverwendung.

Und der Vorstand wird dort von allen gewählt?

Das kommt drauf an, wer denn den Vorstand wählt, das kann die Generalversammlung sein, oder aber der Aufsichtsrat. Je nach Größe der Genossenschaft muss ab 20 Mitgliedern einen Aufsichtsrat geben, der, je nach Satzung auch den Vorstand bestimmen kann.

Welche Behörde beaufsichtigt eine Genossenschaft?

Das kommt auf das jeweilige Bundesland an. Die Genossenschaft ist grundsätzlich Mitglied in einem der genossenschaftlichen Prüfungsverbänden und deren Aufsicht unterlieg in Niedersachen zB dem Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Darf ein Vorstand Angebote der Genossenschaft selbst nutzen - ist so etwas in Ordnung oder nicht?

Ja, so wie jeder andere Kunde oder jedes andere Mitglied der Genossenschaft es auch darf. Er darf sich durch seinen Vorstandsposten keinen Vorteil verschaffen. Aber das überwachen der Aufsichtsrat bzw. die Prüfungsverbände.
Aber es können dem Vorstand aufgrund seiner Tätigkeit natürlich auch zusätzliche Vergütungen gewährt werden, wie Sonderzahlungen, Dienstwagen, Erfolgsprämien usw.

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