Frage wegen der Spekulationssteuer?

2 Antworten

Ich glaube nicht, dass Ihr Einkommensteuer auf Veräusserungsgewinn zahlen müsst, da das Objekt ja zwischen Erwerb und Veräusserung ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Der längere Leerstand ist angesichts des Kaufpreises ja auch eigentlich selbsterklärend. Ohne Gewähr.

Beruhigend ist, dass Ihr keine Spekulationssteuer zahlen müßt, denn diese gibt es in Deutschland nicht. Aber Spekulationsgewinne müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Nicht mehr vorhandene Rechnungen - das sollte nicht das Problem sein, denn kann Euch ja eine Zweitschrift der Rechnung ausstellen. Fotos interessieren das Finanzamt nicht.

Da der Ehemann gegen die Meldegesetze verstossen hat und sich nicht dort bei seinem Einzug angemeldet hat, kann Euch das jetzt Schwierigkeiten bereiten, wenn das Finanzamt den Nachweis fordert, dass die Eigennutzung nun bereits die letzten 3 Jahre bis zum Verkauf erfolgt ist.

Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass Ihr überhaupt einen Gewinn bei dieser Aktion gemacht habt, denn die Nebenkosten beim Erwerb sowie die angegebenen Renovierungskosten ergeben schon fast den Verkaufserlös.

Nicht drei Jahre, sondern "im Verkaufsjahr und den beiden vorherigen Jahren", also ab 31.12.2017 müsste das Haus selbst bewohnt sein. Das gilt ja zumindest für den Ehemann und dessen Hälfte.

Ansonsten gibt es noch die zweite Bedingung des 23 EStG, s.o..

Aber sicher, Rechnungen kann man ggf. auch nachfordern, wenn es sich nicht um Freundschaftsdienste oder Schwarzarbeit handelt.

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Hallo Andri 123 Ich habe noch eine Frage wegen den Spekulationsgewinn

mein Mann war ab den 23 November 2017 Angemeldet, beim Notar waren wir Anfang Oktober 2019 vor einer Woche wurde der Kaufpreis überwiesen den neuen

Grundbuchauszug haben wir bis jetzt noch nicht ,mein Mann hat sich jetzt am 29 Oktober 2019 umgemeldet ,geht das hin mit den 2 Jahren die ich brauche damit wir das nicht zahlen müssen mfG

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@Anton719

Die Eigennutzung ist dadurch ja nicht unterbrochen worden und das Finanzamt fragt nicht, welches Familienmitglied dort seinen Wohnsitz hatte.

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