Fortbildungskosten vom Arbeitgeber teilweise ersetzt

1 Antwort

Hast Du zufällig die Anlage N 2014 zur Hand?

Zeile 44 lautet: Fortbildungskosten - soweit nicht steuerfrei ersetzt ----> € .........

Du ziehst also die Erstattung von Deinen Werbungskosten für Fortbildung ab. Die restlichen Werbungskosten für Fortbildung werden in Zeile 44 eingetragen. Somit mußt Du die Erstattung des Arbeitgebers nicht versteuern.

Ist die Erstattung höher als die angefallenen Werbungskosten, dann setzt Du dort einen negativen Werbungskostenbetrag ein und dann wäre die Erstattung nicht mehr steuerfrei, sondern steuerpflichtig.

wfwbinder  01.03.2015, 20:06

DH, perfekte Antwort.

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