Fortbildung zuerst privat dann beruflich bezahlt

1 Antwort

Für so einen Fall gibt es Vorschriften, wenn die Erstattung erst im Folgejahr kommt (dann werden die Aufwendungen doch im Zahljahr gekürzt, bei Dir wäre das 2013).

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lsth-2011/hin9.4.html

Aber bei Dir ist es anders. Die Entscheidung zur Erstattung bzw. zur Kostenübernahme erfolgte ja erst im Folgejahr.

Also die Basis für die Änderung ist ein Entschluss aus 2014 und damit sind es m. E. negative Werbungskosten, respektive Einkünfte des Jahres 2014.

Mal sehen, was die Kollegen noch dazu finden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich halte das für Arbeitslohn.

1
@EnnoBecker

und damit sind es m. E. ................................................ Einkünfte des Jahres 2014.

Es stellt sich nun eine Frage, was ist eigentlich, wenn ein Lohnsteuerprüfer, oder von der Krankenkasse kommt.

Der könnte schnell mal die Kursusgebühren als Netto ansehen und auf Brutto hochrechnen. Davor schützt ihn vermutlich auch nur, dass er an das Lehrgangswerk gezahlt hat (der AG) udn die an den Frager erstattet haben.

0
@wfwbinder

Ok also verstehe ich nach diesem Link richtig:

"Steuerfreie Arbeitgebererstattungen mindern die abziehbaren Werbungskosten auch dann, wenn sie erst im Folgejahr geleistet werden (>BFH vom 20.9.2006 - BStBl 2007 II S. 756)."

-> Mache ich eine absetzbare Fortbildung z.b 2010 aber der Arbeitgeber zahlt diese jedoch erst 2011 so darf ich diese selber 2010 nicht als Werbungskosten absetzen.

In meinen Fall wusste ich dies aber ja erst später.

0