Folgen Ausschlagung Erbschaft während Privatinsolvenz
Hintergrund - Berliner Testament, ein Ehegatte bereits verstorben, Änderungen nicht mehr möglich - es erben nur die 3 Enkel (einer bin ich) Wie ist die Rechtslage wenn ich (bin in Privatinsolvenz) in dieser Erbengemeinschaft meinen Teil ausschlage - ist dann auch automatisch das Nacherbenanwartsschaftsrecht verloren (habe 2 Kinder)? Also wird mein Anteil an die anderen 2 Miterben verteilt oder könnten doch meine Kinder erben? Habe gelesen, dass hierzu der Erblasser im Testament eine Verfügung treffen müsste hinsichtlich Vorversterben eines Erben. Mir geht es ausdrücklich nur um diese Frage nicht um Auswirkungen einer Ausschlagung während der Insolvenz, da bin ich hinreichend informiert!
4 Antworten

ne, dann erben nur die anderen 2. Habe momentan das gleiche problem. Meine Mutter erbt mit ihrere schwester, aber meine mutter ist in der insolvenz. Deswegen wollte sie ausschlagen, damit es auf mich übergeht, geht aber leider nicht. Naja, erbe hat sie jetzt angenommen und die eine hälfte geht halt an die insolvenz. Bleibt ja noch genug übrig, also ist es schon noch verkraftbar.

WEnn Du Deine Gläubiger be..... möchtest, so ginge das zwar technisch, aber nur dadurch, dass sich auch Deine Geschwister gleich mit strafbar machen.
Du schlägst aus, die Geschwister erben mehr und schenken es Deinen Kindern.
Aber sei Dir sicher, wenn einer der Gläubiger dahinter kommt, oder der Treuhänder, werden sie:
Dir den A.... aufreissen bis zum Hals
Die Restschuldbefreiung verweigern
Die ein Strafverfahren anhängen
Ausserdem bleibt Dir nach § 295 Abs 1, Nr. 2 Insolvenzordnung die Hälfte, also warum strafbar machen udn das Verfahren gefährden?

Was bedeutet Änderungen nicht mehr möglich? Dein zweiter Elternteil liegt also auch im Sterben, oder? Naheliegend und wohl auch gewollt wäre eine Änderung zu Gunsten deiner Kinder.
Zu Gunsten deiner Kinder auf die Erbschaft verzichten, ist sicher nicht möglich. Das liegt auch nicht im (sicher berechtigten) Interesse deiner Gläubiger.

Welche Gründe gibt es das Erbe auszuschlagen, willst Du verhindern Deine Gläubiger früher los zu werden ? Für mich nicht nachvollziehbar aber was soll es. Wenn Du das Erbe ausschlägst dann ist es eine endgültige Entscheidung und denk mal drüber nach um etwas vererben zu können muss es einem vorher gehört haben. Was Du denkst an Deiner Kinder weiter geben zu können darauf willst Du unwiderruflich verzichten. Die anderen beiden werden sich freuen.