Förderungen/Subventionen und kalkulatorische Abschreibungen/Zinsen

Support

Liebe/r KChriss0611,

bitte verzichte in Zukunft auf Hausaufgabenfragen. Diese entsprechen nicht unseren Richtlinien.

Herzliche Grüsse

Jürgen vom finanzfrage.net-Support

3 Antworten

Da für die kalkulatorischen Kosten ja die Einflüsse ausgesondert werden, die Sondereinflüsse sind, ist m. E. in beiden Fällen von den 400.000,- auszugehen.

Etwas seltsam nur, dass Du es nicht in den Büchern findest,, ich meine alten Lehrbücher nicht mehr habe, aber nach 10 Sekunden per Google dieses Ergebnis hatte (nach der obigen Beantwortung, nur zur Kontrolle).

http://www.bwl24.net/blog/2009/03/23/theoretische-grundlagen-die-subventionen-in-der-kostenrechnung/

Vielen Dank für die schnellen Antworten und den Link.

Ich sehe das ähnlich, habe im Endeffekt auch so gerechnet. Ich frage mich nur, wieso im Sachverhalt so explizit auf diese staatliche Einmalzahlung hingewiesen wird... mich lässt das immer stutzen, sodass ich mich eig dazu hinreißen lassen würde, die 80.000 vorher abzuziehen und bei der Gewinnkostenrechnung mit 320.000 zu rechnen. Was aber, wie du auch richtig meintest, eigentlich jeglicher Logik entbehrt.

Und nein, in meinen Büchern konnte ich nichts passendes finden, Subventionen oder andere Förderungen wurden bei keiner der Rechnungen berücksichtigt.

0
@wfwbinder

Rückfragen sollte man hier immer über den Klick auf "Kommentar hinzufügen" der jeweiligen Antwort zuteilen, damit der Zusammenhang gewahrt bleibt.

Der Hinweis auf die Zahlung im Sachverhalt denke ich mir zur Verunsicherung. Denn nur so wird der Unterschied zwischen kalkulatorischen Kosten und eben der Bilanz/GuV klar, denn dort würde ein Investitionszuschuss ja entweder von den Anschaffungs- und Herstellungskosten gekürzt, oder gar völlig erfolgsneutral in die GuV eingehen.

1

Vielen Dank für die schnellen Antworten und den Link.

Ich sehe das ähnlich, habe im Endeffekt auch so gerechnet. Ich frage mich nur, wieso im Sachverhalt so explizit auf diese staatliche Einmalzahlung hingewiesen wird... mich lässt das immer stutzen, sodass ich mich eig dazu hinreißen lassen würde, die 80.000 vorher abzuziehen und bei der Gewinnkostenrechnung mit 320.000 zu rechnen. Was aber, wie du auch richtig meintest, eigentlich jeglicher Logik entbehrt.

Und nein, in meinen Büchern konnte ich nichts passendes finden, Subventionen oder andere Förderungen wurden bei keiner der Rechnungen berücksichtigt.

Man könnte die Vollkostenrechnung auch als Illusionsrechnung bezeichnen. Welchem Zweck soll diese Kostenrechnung dienen oder welches sind entscheidungsrelevante Kostenkomponenten? Bei einer Preisuntergrenze für einen kleinen Zusatzauftrag ist anders zu kalkulieren als bei einem Auftrag, der 40 % der Produktionskapazität für die nächsten 5 Jahre belegt.

Ist überhaupt nach den Unternehmenszielen überhaupt sinnvoll, zur Preisfindung die Vollkosten heranzuziehen oder müßte man den Preis nicht eher vom Markt bestimmen lassen? Wenn Apple seine iPhones zu Vollkosten plus 10 % anbieten würden, dann müßten die Verkaufspreise drastisch sinken. Andererseits kennen wird die super günstigen PC-Druckerpreise für € 49,90 bei denen die proprietären Druckerpatronen wackere € 20/Stück kosten.

Nun schließlich könnte man die Kalkulation auch auf Wiederbeschaffungspreisbasis aufbauen (und da gibt es dann vielleicht keine Subvention mehr).

Ein BWL-Professor (Kilger?) meinte mal: "Das Kalkulieren ist nicht schwer, wenn das Schlüsseln und Bewerten nicht wär'!"